Erstellt am 31.08.2006 um 19:03 Uhr von Kölner
@Chaos
Hat sich der BR mit dem § 99 BetrVG und § 101 BetrVG schon beschäftigt?
Erstellt am 01.09.2006 um 10:01 Uhr von Chaos
Hallo Kölner,
jo... hat er. Ich weiß, die Frage ist für eingefleischte BR's wohl ein wenig unverständlich. Man muss noch mal erwähnen, dass wir die Info mit vorgehaltener Hand mitgeteilt bekommen haben. Somit konnten wir nur oberflächlich dieses der GF gegenüber ansprechen. Wir haben uns zwar schon vorgenommen, bei Vorlegen der Einstellungsunterlagen den Einstellungen zu widersprechen doch geht es "mir" auch darum, ob man die GF wegen Vortäuschung falscher Tatsachen belangen kann. Mir imponiert es immer wieder zu lesen, wie andere BR's vieles durchsetzen. Doch liegt es auch an allen Mitgliedern an einen Strang zu ziehen und bei uns gibt es leider immer wieder einige, die der GF nichts böses wollen :-( und so ziemlich alles entschuldigen, obwohl man die Rechte des BR's erläutert. Die GF wird es so machen, den ausgesuchten Bewerbern eine Einstellung zuzusagen und uns vor vollendeten Tatsachen stellen. Die GF wünscht keine Teilnahme bei Einstellung vom BR. Er will sich einfach nicht in die Karten schauen lassen.
-Beispiel: GF legt dem BR Bewerbungen bei Eingang nicht vor. Erst bei der Anstellung bekommen wir sie mit den nötigen Einstellungsdaten. Bei der Frage, ob sich noch andere beworben haben, wird dieses verneint. So läuft es jedesmal ab. Wir können nicht nachprüfen, wieviele Bewerbungen überhaupt über den Tisch des GF gehen. Außerdem der Spruch: Was wir uns anmaßen. Wir wären ja nur der "BR". Nicht der entscheidet sondern die GF.