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Versetzung - hat der BR ein Mitbestimmungsrecht?

B
bäumchen
Jan 2018 bearbeitet

Hilfe, 5 MA aus unserem Betrieb werden in eine unserer G.-stellen versetzt. Jeweils ein MA und für eine Woche. Zur dortigen Verbesserung der Qualität. Hätte der Betriebsrat informiert werden müssen? Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht? Kann der MA die Versetzung ablehnen, wenn keine vertragliche Vereinbarung vorliegt? Kann auch der BR die Versetzungen ablehnen? Vielen Dank für die Mithilfe

2.14201

Community-Antworten (1)

K
Kölner

08.03.2006 um 20:36 Uhr

Frage 1: Naja...es kommt auf das Verständnis des Begriff Versetzung an: "Versetzung ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches/ggf. Arbeitsortes, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet ODER die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist." (Vgl. § 95 Abs. 3 BetrVG) Es könnte den Umständen nach sein, dass man den BR hätte beteiligen - eben bzgl. des "ODER".

Frage 2: siehe Frage 1, denn daraus ergibt sich ggf. das MBR

Frage 3: Das sieht wohl schlechter für den AN aus. Ist eine Versetzung nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages möglich, wird dem AN also keine höher- oder geringwertige Arbeit übertragen, so kann der AN im Betrieb versetzt werden.

Frage 4: Die Widerspruchsgründe sind erschöpfend in § 99 BetrVG geregelt.

Noch was: Der betroffene Arbeitnehmer kann sich gegen eine Versetzung individualrechtlich wehren, auch wenn der Betriebsrat der Versetzung zugestimmt hat.

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