ERA-Einführung - was soll der neue BR noch tun?
Hallo, nach den beiden leichten Fragen die ich genauso sehe wie Ihr , hab ich nun mal eine Nuß zu knacken. In unserem Betrieb wurde ERA eingeführt, am 01.02.06 . Die Einführung erfolgte ohne jede Ankündigung . Eine Betriebsvereinbarung mit dem damaligen Betriebsrat gab es nicht. Eine Arbeitsplatzbewertung gibt es nicht,der jeweilige Punktestand ist nicht bekannt. Die GL sagt der Aufwand sei ihr zu groß , und für Kleinbetriebe gäbe es eine vereinfachte Regelung die sie gemacht hätten. Unser Unternehmen hat 150 (!!!) Mitarbeiter. Man hat also einfach die Mitarbeiter in Arbeitswertgruppen gepackt,eine 10% Zulage gegeben und zugesehen daß niemand eine finanzielle Einbuße hat. Nach meiner Meinung ist die Sache so nicht zulässig ! So gesehen haben wir ERA nicht eingeführt. Niemand bei uns weiß zum Beispiel wo er jetzt steht . Ist er bisher überentlohnt , und muß somit bei den Tariflohnerhöhungen Abstriche machen ? Meine Frage, was soll der neue Betriebsrat nun tun ? Wie soll ervorgehen ?
Danke Euch !
Community-Antworten (2)
10.05.2006 um 10:27 Uhr
Hallo Lennepirat, erkundige dich bei der Gewerkschaft IG-Metall darüber, wie in euren Betrieb ERA einzuführen ist.
13.05.2006 um 00:06 Uhr
Bei uns im Betrieb sind 120 Mitarbeiter, Die GL will auch ERA einführen, aber so einfach ist das nicht. Unsere BR,s sind deswegen laufend auf Schulungen. Die GL macht vom ihrem Büro aus die Arbeitsplatzbeschreibung, der BR fragt jeden einzelnen Kollegen nach seiner Tätigkeit, um zu verhinder, dass er von der GL in die Gruppe 1 kommt, bei uns im betrieb liegen die Gruppen lt. BR von 5 - 8 , Sollte die GL den BR ignorieren, müssen die Kollegen sofort Widerspruch einlegen. Ihr sollt mal sehen wie die GL im Dreieck springt, wenn 150 Widersprüche vorliegen,es kann somit bis zum Arbeitsgericht gehen. Jedenfalls gehört euer BR abgewählt zu werden. Es grüßt Blackfoot
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