Gibt es eigentlich auch für den Arbeitgeber so etwas wie eine Betriebliche Übung? Wenn z.B. der AG vor Jahren ein mitbestimmungspflichtige Veränderung eingeführt hat, ohne den BR zu unterrichten, und ohne das der BR sich dazu geäußert hat. Kann der (neue) BR da irgendetwas machen? Und sei es auch nur das nachträgliche Erzwingen einer BV, oder kann der AG hier so etwas wie die Betriebliche Übung anführen?
Wird das vielleicht unterschiedlich gehandhabt?

Bin für jeden Hinweis dankbar.