Huhu liebe Forumsteilnehmer,

wir haben wiedermal eine dringende Frage. Ein ArbN war bis zum 30.04.2018 in unserem Krankenhaus im Rahmen einer Facharztweiterbildung beschäftigt. Das AV war bis zum 31.12.2018 befristet, endete jedoch zu o.g. Datum, da keine Berufserlaubnis über eben diesen 30.04.2018 hinaus vorlag. Der ausländische ArbN konnte also nicht mehr als Arzt arbeiten. Nun liegt die Berufserlaubnis wieder vor und der ArbG hat den Antrag auf Zustimmung zur befristeten Einstellung bis 31.08.2019 mit dem SG "Weiterbildung zum Facharzt..." an uns gestellt. Unserer Ansicht nach müsste die Einstellung unbefristet erfolgen oder liegen wir in der Angelegenheit falsch?

Lieben dank für Eure Antworten....