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MA ist 5 Monate krank - Lohnfortzahlung weiterhin wegen neuen Krankheiten

F
fortzahly
Okt 2019 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin (MA) ist seit 1. Mai 2019 krankgeschrieben. Die Personalabteilung hat uns mitgeteilt, dass diese Person nach jedem Ablauf der Lohnfortzahlung (sechs Wochen) eine neue Diagnose hat. Der AG will uns damit sagen, dass er glaubt, dass der MA eine neue Diagnose hat, weil sie nicht aus der Fortzahlung raus will und ins Krankengeld rein (die Unterstellung finden wir nicht gut).

Nun unsere Frage:

Ist das überhaupt möglich, dass dies so laufen kann? Wir wissen von dem Regel, dass wenn man nach sechs Wochen Krankheit von einer neue Krankheit betroffen sein kann, und dass deshalb die sechs Wochen Fortzahlung neu anfängt. Dies würde nur gelten 2 x 6 Wochen, dachten wir, und nicht also sieben neue Diagnosen nach einander, wie der AG behauptet.

Danke im Vorfeld für Ihre Antworte.

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Community-Antworten (8)

K
kratzbürste

30.10.2019 um 12:19 Uhr

Es gilt eben § 3 EntgFG. Aber was soll nun der BR damit. Ist doch Individualrecht.

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nicoline

30.10.2019 um 13:11 Uhr

Sofern nach Ablauf der 6 Wochen nur ein Tag ohne AU Bescheinigung anfällt, z.B. ein Sonntag, entsteht mit einer anderen Diagnose wieder Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ungewöhnlich ist, dass der MDK sich da noch nicht eingeschaltet hat. Aber, wie schon gesagt, der BR hat damit gar nichts zu tun.

F
fortzahly

30.10.2019 um 13:46 Uhr

Der Grund warum der BR eingeschaltet ist, ist als Informationsfluss. Der AG findet es nicht gut, dass der MA so lange krank ist und jedes Mal für was neues.

Der AG hat schon MDK eingeschaltet aber der AG findet es trotzdem blöd, dass diese MA "ständig für etwas neues schreiben lässt" ist wohl das Gefühl vom AG. Vielleicht wollte der AG sich nur bei sich bei uns "auskotzen".

T
takkus

30.10.2019 um 13:50 Uhr

Naja, welcher ArGeb findet es schon gut, wenn ArbN über einen recht langen Zeitraum ausfallen.

S
seehas

30.10.2019 um 13:52 Uhr

Der Ausfall ist dabei nicht immer das Problem, die fortgesetzte Lohnfortzahlung ist es, die meistens Verärgerung verursacht. Mich wundert, dass der AG nicht auf eine krankheitsbedingte Kündigung zusteuert. Aber vielleicht wird ja durch diese Informationen der Boden dafür vorbereitet?

C
celestro

30.10.2019 um 14:31 Uhr

Also wenn es schon 7 unterschiedliche Diagnosen gegeben hat (woher weiß der AG das so genau?), dann könnte ich den AG aber auch verstehen.

N
nicoline

30.10.2019 um 14:44 Uhr

celestro (woher weiß der AG das so genau?) Weil der/die AN es angibt und der AG sich dann bei der KrK erkundigt. Die geben ihm nicht die Diagnose aber geben Auskunft, ob es sich um eine neue Diagnose handelt.

P
Pjöööng

31.10.2019 um 15:02 Uhr

Zitat (seehas): "Mich wundert, dass der AG nicht auf eine krankheitsbedingte Kündigung zusteuert."

Wie sollte er hier eine krankheitsbedingte Kündigung begründen?

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