Erstellt am 30.10.2019 um 11:19 Uhr von Kratzbürste
Es gilt eben § 3 EntgFG.
Aber was soll nun der BR damit. Ist doch Individualrecht.
Erstellt am 30.10.2019 um 12:11 Uhr von nicoline
Sofern nach Ablauf der 6 Wochen nur ein Tag ohne AU Bescheinigung anfällt, z.B. ein Sonntag, entsteht mit einer anderen Diagnose wieder Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ungewöhnlich ist, dass der MDK sich da noch nicht eingeschaltet hat. Aber, wie schon gesagt, der BR hat damit gar nichts zu tun.
Erstellt am 30.10.2019 um 12:46 Uhr von fortzahly
Der Grund warum der BR eingeschaltet ist, ist als Informationsfluss. Der AG findet es nicht gut, dass der MA so lange krank ist und jedes Mal für was neues.
Der AG hat schon MDK eingeschaltet aber der AG findet es trotzdem blöd, dass diese MA "ständig für etwas neues schreiben lässt" ist wohl das Gefühl vom AG. Vielleicht wollte der AG sich nur bei sich bei uns "auskotzen".
Erstellt am 30.10.2019 um 12:50 Uhr von takkus
Naja, welcher ArGeb findet es schon gut, wenn ArbN über einen recht langen Zeitraum ausfallen.
Erstellt am 30.10.2019 um 12:52 Uhr von seehas
Der Ausfall ist dabei nicht immer das Problem, die fortgesetzte Lohnfortzahlung ist es, die meistens Verärgerung verursacht. Mich wundert, dass der AG nicht auf eine krankheitsbedingte Kündigung zusteuert. Aber vielleicht wird ja durch diese Informationen der Boden dafür vorbereitet?
Erstellt am 30.10.2019 um 13:31 Uhr von celestro
Also wenn es schon 7 unterschiedliche Diagnosen gegeben hat (woher weiß der AG das so genau?), dann könnte ich den AG aber auch verstehen.
Erstellt am 30.10.2019 um 13:44 Uhr von nicoline
celestro
*(woher weiß der AG das so genau?)*
Weil der/die AN es angibt und der AG sich dann bei der KrK erkundigt. Die geben ihm nicht die Diagnose aber geben Auskunft, ob es sich um eine neue Diagnose handelt.
Erstellt am 31.10.2019 um 14:02 Uhr von Pjöööng
Zitat (seehas):
"Mich wundert, dass der AG nicht auf eine krankheitsbedingte Kündigung zusteuert."
Wie sollte er hier eine krankheitsbedingte Kündigung begründen?