Änderungskündigung und Amtsarztverordnung
Guten Abend! Meine Frage: Kann der Arbeitgeber mittels einer Änderungskündigung 5% Lohnkürzung fordern, nur weil eine Krankenschwester keinen Nachtdienst macht.
Einige dieser Schwestern haben ein ärztliches Atest das sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Nachtdienst machen dürfen. Diese will er jetzt zum Amtsarzt schicken. Sollten sie das nicht tun oder sollte er die bisherigen Ateste nicht bestätigen soll es zu Änderungskündigungen kommen. Was passiert, wenn die Betroffemem diese Ablehnen? Wie ist dann de weitere weg. Darf er die Betroffenen überhaupr zum Amtsarzt " schicken" ? VIele Dank für konkrete Antworten!
Community-Antworten (2)
30.08.2006 um 23:09 Uhr
Die Sache mit dem ärztlichen Attest halte ich für sehr bedenklich, denn da hat der AG den schönsten Grund für eine Kündigung. Bei Krankenschwestern gehört der Schichtdienst normalerweise zur vereinbarten Arbeitsaufgabe, es sei denn, im Arbeitsvertrag wurde anderes vereinbart. Und wenn die Schwester den Schichtdienst nicht mehr machen kann, egal aus welchen Gründen, erfüllt sie ihren Teil des Arbeitsvertrages nicht. Bestell mal der Kollegin einen schönen Gruß und dass sie sich auf sehr dünnem Eis bewegt. Mit einer Änderungskündigung (worauf übrigens?) ist sie dann noch gut bedient. Ist leider so.
31.08.2006 um 23:32 Uhr
Habe mir das ganze beim Spaziergang nochmal durchdacht. Hier noch 2 Anmerkungen dazu:
- man sollte allen Ärzten mal einen Grundkurs im Arbeitsrecht verordnen! Sie wissen oft nicht, dass sie ihre Patienten mit solchem Attest ins offene Messer laufen lassen.
- Für die Frage der 5%-igen Änderung wäre noch klarzustellen, ob die MA und/oder der AG tarifgebunden sind. Für den Fall siehts dann schlecht aus, weil eine solche Änderung unzulässig wäre. Im Falle, dass keine Tarifbindung vorliegt, würde ich persönlich die 5% weniger schlucken, weils allemal noch mehr ist, als das ALG. Aber das muss jeder für sich persönlich entscheiden.
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