Erstellt am 30.08.2006 um 21:09 Uhr von wölfchen
Die Sache mit dem ärztlichen Attest halte ich für sehr bedenklich, denn da hat der AG den schönsten Grund für eine Kündigung. Bei Krankenschwestern gehört der Schichtdienst normalerweise zur vereinbarten Arbeitsaufgabe, es sei denn, im Arbeitsvertrag wurde anderes vereinbart. Und wenn die Schwester den Schichtdienst nicht mehr machen kann, egal aus welchen Gründen, erfüllt sie ihren Teil des Arbeitsvertrages nicht. Bestell mal der Kollegin einen schönen Gruß und dass sie sich auf sehr dünnem Eis bewegt. Mit einer Änderungskündigung (worauf übrigens?) ist sie dann noch gut bedient.
Ist leider so.
Erstellt am 31.08.2006 um 21:32 Uhr von wölfchen
Habe mir das ganze beim Spaziergang nochmal durchdacht. Hier noch 2 Anmerkungen dazu:
- man sollte allen Ärzten mal einen Grundkurs im Arbeitsrecht verordnen! Sie wissen oft nicht, dass sie ihre Patienten mit solchem Attest ins offene Messer laufen lassen.
- Für die Frage der 5%-igen Änderung wäre noch klarzustellen, ob die MA und/oder der AG tarifgebunden sind. Für den Fall siehts dann schlecht aus, weil eine solche Änderung unzulässig wäre. Im Falle, dass keine Tarifbindung vorliegt, würde ich persönlich die 5% weniger schlucken, weils allemal noch mehr ist, als das ALG. Aber das muss jeder für sich persönlich entscheiden.