eine kollegin ist aus der elternzeit zurück. ihr arbeitsvertrag nennt die hauptstelle unserer bank als arbeitsort. fahrtzeit 10 minuten. kollegin soll nun auf entfernteren filialen eingesetzt werden. fahrtzeit bis zu 45 minuten. es wurden vorschläge auf ag und an seite gemacht bezüglich der arbeitszeit und des arbeitsortes. kompomissbereitschaft bei der arbeitnehmerin. keine einigung, da die kollegin keine kinderbetreuung an nachmittagen gerantieren kann ( zwei kleine kinder ). nun änderungskündigung mit kürzung um vier tarifgruppen ! widerspruch des br möglich ? ist das gleichstellungsgesetz tangiert ?