Hallo Forum, Änderungskündigung - Gleichstellungsgesetz tangiert?
eine kollegin ist aus der elternzeit zurück. ihr arbeitsvertrag nennt die hauptstelle unserer bank als arbeitsort. fahrtzeit 10 minuten. kollegin soll nun auf entfernteren filialen eingesetzt werden. fahrtzeit bis zu 45 minuten. es wurden vorschläge auf ag und an seite gemacht bezüglich der arbeitszeit und des arbeitsortes. kompomissbereitschaft bei der arbeitnehmerin. keine einigung, da die kollegin keine kinderbetreuung an nachmittagen gerantieren kann ( zwei kleine kinder ). nun änderungskündigung mit kürzung um vier tarifgruppen ! widerspruch des br möglich ? ist das gleichstellungsgesetz tangiert ?
Community-Antworten (2)
27.11.2007 um 00:45 Uhr
Mit welchem grund will der AG deine Kollegin den versetzen ?
27.11.2007 um 09:07 Uhr
@dohna-schlobitten Das AGG soll für alles und jeden herhalten. Hier wird zunächst der BR gefragt sein, einen Widerspruch zu Schreiben und dann kann sich nur noch die Kollegin wehren.
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