Erstellt am 24.08.2006 um 12:58 Uhr von paula
ich sehe kein ansatzpunkt wie euch das helfen könnte...
wenn der AG nicht nach tarif zahlen muss behandelt er die MA doch nach recht und billigkeit
Erstellt am 24.08.2006 um 13:32 Uhr von Heike
Hallo Kollege,
bei uns wurde und wird auch für neueingestellte die Vergütung um 7 % abgesenkt.
Wir stimmen der Einstellung zu und widersprechen der Eingruppierung. Diese muss sich der AG jetzt ersetzen lassen vom Arbeitsgericht.
Erst dort fällt die Entscheidung ob die Vergütungsstruktur verändert wurde und ob die Mitbestimmungsrechte verletzt werden.
Erstellt am 24.08.2006 um 14:13 Uhr von Kölner
@Blumo
Eben weil kein TV mehr existiert, gilt ja auch immer noch § 105 GewO!
Erstellt am 24.08.2006 um 14:56 Uhr von Blue Sky
Ja Köllner hat recht,
das Gehalt ist somit frei Verhandelbar.
Erstellt am 24.08.2006 um 14:58 Uhr von Kölner
Erstellt am 24.08.2006 um 16:23 Uhr von ol-no
Hi,
vielleicht versucht ihr es mal mit dem neuen AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.
Da könnte eventuell auch was für den Fall drinstecken.
Erstellt am 24.08.2006 um 18:27 Uhr von Kölner
@ol-no
Quatsch mit Sosse!
Erstellt am 24.08.2006 um 21:36 Uhr von ol-no
@ Kölner,
warum denn nicht? Hast du dir das AGG schonmal durchgelesen?
Das steht auch genau drin, das "kein" Mitarbeiter der gleiche Arbeit erledigt schlechter gestellt werden darf.
Deshalb geht den AG´s ja momentan der A..... auf Grundeis.
Weißt du was die AG für eine Angst vor dem Gesetz haben?
Erstellt am 24.08.2006 um 22:01 Uhr von Kölner
@ol-no
Da lasse mal hören und beweise mir das - aber ich glaube Du wirst es in der Beweisführung schwer haben.
Zunächst würde ich Dich gerne bitten, mir den Sinn des Gesetzes (vg. § 1 AGG) intensivst zu erklären und dann in Verhältnis zu Deinen Ausführungen setzen. Dann würde ich Dich gerne bitten, die §§ 12 Abs. 1 und 13 Abs. 1 AGG durchzulesen, wiederum den Bezug zum § 1 AGG herzustellen und dann wieder Deine Ausführung ""kein" Mitarbeiter der gleiche Arbeit erledigt schlechter gestellt werden darf" anzuschauen...
Du wirst sehen, dass Du einem Trugschluss auferlegen bist.
Zumal: Sonst hätte z.B. der öffentliche Dienst ein echtes Problem!