Hallo zusammen,

der AG möchte für alle Neueinstellungen die Entgelte um 7 % kürzen. L&G Tarifvertrag hat
seit 31.01.05 keine Gültigkeit mehr. Die Vergütungsstrucktur wir nicht verändert.
§ 87 Punkt 10 greift nicht. (richterliche Urteile)
Hat jemand Erfahrung mit § 75 Abs. 1 "...alle im Betrieb tätigen Personen nach den
Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden..."