Hallo.

Der BR hat eine Überwachungspflicht hinsichtlich der Lohngerechtigkeit im Betrieb. Nun haben wir festgestellt, dass zwei "geschäftsleitungsnahe" Kollegen innerhalb eines Jahres sehr hohe Gehaltserhöhungen erhalten haben (im vierstelligen Bereich), natürlich AT. Die Kollegen sind gem. IGM TV eingruppiert und hatten auch bisher eine freiwillige außertarifliche Zulage erhalten. Diese jedoch ist im Laufe des letzten Jahres um den genannten Betrag erhöht worden. Somit ist Lohngerechtigkeit aus BR-Sicht nicht mehr gegeben.

Hat der BR ein Recht, über die außertariflichen Erhöhungen vorher informiert zu werden? Hat der BR diesbezüglich überhaupt ein Recht auf Einflussnahme? Und wenn ja, wie ist es durchzusetzen?