AT-Zulagen - Hat der BR ein Recht auf Einflussnahme?
Hallo.
Der BR hat eine Überwachungspflicht hinsichtlich der Lohngerechtigkeit im Betrieb. Nun haben wir festgestellt, dass zwei "geschäftsleitungsnahe" Kollegen innerhalb eines Jahres sehr hohe Gehaltserhöhungen erhalten haben (im vierstelligen Bereich), natürlich AT. Die Kollegen sind gem. IGM TV eingruppiert und hatten auch bisher eine freiwillige außertarifliche Zulage erhalten. Diese jedoch ist im Laufe des letzten Jahres um den genannten Betrag erhöht worden. Somit ist Lohngerechtigkeit aus BR-Sicht nicht mehr gegeben.
Hat der BR ein Recht, über die außertariflichen Erhöhungen vorher informiert zu werden? Hat der BR diesbezüglich überhaupt ein Recht auf Einflussnahme? Und wenn ja, wie ist es durchzusetzen?
Community-Antworten (4)
24.06.2008 um 13:32 Uhr
Hallo, ich sehe außertarifliche Zulagen als Individualrecht. Wenn der Kollege zum Chef geht (egal ob Geschäftsleitungsnah oder nicht) und mehr Geld verlangt und bekommt es auch, dann kann mir das kein Betriebsrat streitig machen. Der Betriebsrat hat zu beurteilen ob die Eingruppierung korrekt ist. Bei darüber hinausgehenden Zulagen ist der BR aussenvor.
24.06.2008 um 13:48 Uhr
@see-see, ja ja....... das berühmte Zauberwort "Individualrecht"........ Wenn es um zusätzliche Kohle bei den AT'lern geht, haben die BR's das Recht, sich raushalten zu dürfen! ;-))
24.06.2008 um 15:24 Uhr
Sind es denn AT'ler, wenn sie tariflich eingruppiert wurden? Bei der Einstellung der beiden Kandidaten wurde dem BR die Eingruppierung gem. TV mitgeteilt. Von darüber hinaus gehenden freiwilligen Zahlungen war nicht die Rede.
24.06.2008 um 16:30 Uhr
Hallo, da das Gehalt der Geheimhaltung unterliegt, weiß ja niemand (außer dem BR und der GF) was die einzelnen Mitarbeiter erhalten. Der BR darf bei der Eingruppierung mitbestimmen, nicht aber bei der Höhe des Gehaltes. Er sorgt also dafür, dass ein Mindestgehalt gezahlt wird und deckelt nicht das Gehalt nach oben. Oder wolltet Ihr erreichen, dass nun alle eine üppige Gehaltserhöhung bekommen? Gruß JM
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