Erstellt am 23.11.2006 um 11:20 Uhr von nidis
Die tarifliche Umstellung entspricht einer neuen Eingruppierung und ist deshalb für jeden MA beim BR gemäß § 99 BetrVG zu beantragen. Da ihr die BAT Gehaltshöhe zur Stufeneinteilung in den TVöD benötigt, muß der AG euch die Gehaltshöhe eurer MA nennen.
Ansonsten seid ihr nicht ordentlich unterrichtet und könnt keine korrekte Eingruppierung vornehmen.
Erstellt am 23.11.2006 um 13:17 Uhr von K.Etzer
Die Umstellung entspräche möglicherweise nicht einer neuen Eingruppierung, wenn es einen Überleitungstairfvertrag gibt, de die Einzelheiten regelt. Dann wird nämlich nicht eingruppiert, sondern nur übergeleitet.
Ist das bei euch der Fall?