Hallo,

müssen die Jübiläumszeiten genauso wie bei der Betriebszugehörigkeit angerechnent werden, wenn Intern für die Anrechnung der Jubizeiten was anderes hinterlegt ist. Zum Beispiel: Bei den Jubizeiten wird nur die Zeit Berechnet in der Anspruch auf Entgelt besteht.
Verstößt dieses gegen irgendein Gesetz (Arbeitsplatzschutzgesetz) ?