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Anrechnung der Jubiläumszeiten gleich Betriebszugehörigzeiten

Z
Zwergelstern
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

müssen die Jübiläumszeiten genauso wie bei der Betriebszugehörigkeit angerechnent werden, wenn Intern für die Anrechnung der Jubizeiten was anderes hinterlegt ist. Zum Beispiel: Bei den Jubizeiten wird nur die Zeit Berechnet in der Anspruch auf Entgelt besteht. Verstößt dieses gegen irgendein Gesetz (Arbeitsplatzschutzgesetz) ?

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

22.08.2006 um 20:59 Uhr

@Zwergelstern Ich verstehe die Frage nicht so ganz, zugegeben. Deswegen stelle ich noch mal einige blöde Fragen dazu:

  1. Was sind Jubiläumszeiten?
  2. Hängt davon irgendetwas ab?

Meistens sind die Prämien für eine bestimmte Länge an Betriebszugehörigkeit im Rahmen eines TV geregelt.

Z
Zwergelstern

22.08.2006 um 21:23 Uhr

Hallo,

Jubiläen werden bei uns extra vergütet, nach 5 Jahren / 10 Jahren usw. Dafür gibt es eine Interne Regelung. Die Jubliläumszeiten werden nur auf Zeiten angerechnent auf dem der Mitarbeiter Anspruch auf Entgelt besteht.

Durch die Nichanrechnung der Zeiten durch zum Beispiel einer Entbindung und das darauffolgende Erziehungsjahr entseht der Mitarbeiterin ein Nachteil gegenüber den anderen. Laut §6 Arbeitsplatzschutzgesetz zählt dieses als Betriebszugehörigkeit dazu, zählt dieses auch für die Internen festgelegten Jubi-Zeiten ?

Wir haben kein Tarifvertrag.

K
Kölner

22.08.2006 um 21:47 Uhr

@Zwergelstern Naja. Wer auch immer diese Regelung aufgestellt hat, der darf auch die Regeln dafür bestimmen. Aber der BR könnte es über den § 87 BetrVG mal versuchen, darauf Einfluss zu nehmen.

D
DocPille

23.08.2006 um 10:39 Uhr

Guten Morgen,

versuchen kann man es ja,aber es wird wohl erfolglos sein.Wir haben dasselbe Problem bei uns,da Jubiläenvergütungen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind,es passiert alles auf freiwilliger Basis.

§87 was sollte der BR da für Mitbestimmungsrechte haben?

K
Kölner

23.08.2006 um 12:44 Uhr

@DocPille Prämien...?

D
DocPille

23.08.2006 um 15:13 Uhr

@Kölner

Prämien,hmm,nee stimme ich in diesem Fall nicht zu,da dies eine Sonderzahlung ist,die nicht zur betrieblichen Lohngestaltung gehört.

A
Angi1

28.08.2006 um 12:09 Uhr

Hallo Zwergelstern,

MBR laut § 87 BetrVG Abs. 1 Punkt 8

"nachzulesen im Fitting § 87 RN 443 bis 454"

Der AG bestimmt die Höhe der freiwilligen Leistung, aber bei der Verteilung derselben hat der BR ein MBR.

MfG Angi1

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