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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schulungszeiten / Arbeitszeiten - Anrechnung IST-SOLL Zeiten

M
mutschekiepchen
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe eine kurze Frage zweck Schulungszeiten. Wir haben bei uns im Unternehmen eine 38 h Woche die folgendermaßen abgearbeitet wird: Mo-Do = 8h, Fr=6h. Nun ist es so, dass einige Kollegen an einem Dienstag eine innerbetriebliche Schulung hatten. Der direkte Vorgesetzte hat gesagt, dass sich die Kollegen nicht ausstempeln müssen, da sie die Stunden sowieso komplett kriegen. Die Personalchefin hat jetzt allerdings angewiesen nur die Zeit der Schulung zu zählen, d.h. ca 6 h. Nun haben die Kollegen natürlich 2 h verloren. Gibt es eine Regelung die besagt, dass Schulungen die nicht auf freiwilliger Basis beruhen trotzdem voll angerechnet werden obwohl sie nicht über den ganzen Tag ging ?

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Community-Antworten (1)

P
pfeilenbogen

10.09.2010 um 16:29 Uhr

Mutschekiepchen

Wenn innerbetriebliche Schulungen nicht den ganzen Tag andauern, muss man hat ggf. die verbleibende Zeit arbeiten.

Der direkte Vorgesetzte hat gesagt, dass sich die Kollegen nicht ausstempeln müssen, da sie die Stunden sowieso komplett kriegen. Dann würde ich hier diesen direkten Vorgesetzten haftnbar machen, wenn mir nun Zeiten/ Gelder verloren gehen, ggf. zivilrechtlich.

Zu prüfen wäre hier aber auch, ob dieser direkte Vorgesetzte hier im Namen des Betriebes gesprochen hat, dann wäre dieses für den Betrieb verbindlich, der AG/Betrieb müsste sich dann auch eine fehlerhafte Aussage zurechnen lassen.

Hier käme es halt darauf an, welche Rechte hat der direkte Vorgesetzte? Macht er grundsätzlich für den AG Aussagen zur Arbeitszeit usw.

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