Anrechnung Betriebsratzeit-Arbeitszeit
Guten Tag, ich arbeite 24 h/ Woche und war für 5 Tage zur Konzernbetriebsratstagung. Pro Tag waren 8 h Sitzung durchgeführt. Darf ich dann für die 5 Tage a 8h- 40 h für die Woche an Arbeitszeit mir anschreiben, oder werden mir dann nur die 24 h für diese Betriebsratschulung angerechnet?
Community-Antworten (5)
16.03.2010 um 17:03 Uhr
BR-Arbeit ist ein Ehrenamt, dennoch ist BR-Zeit Arbeitszeit. Dazu zählen auch KBR-Sitzungen und Schulungen
Im Klartext: Dein AG muß die die Mehrzeit bezahlen. Dies kann auch durch bezahlte Freistellung ( Freischichten) erfolgen.
16.03.2010 um 18:14 Uhr
Widder, der AG muss die Mehrarbeit vor Ablauf eines Monats in Freizeit gewähren. Nur wenn das aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, hat er diese wie Mehrarbeit zu vergüten!
18.03.2010 um 16:20 Uhr
@nicoline
Du hast recht, deswegen habe ich auch nicht Mehrarbeit sondern MEHRZEIT geschrieben.
Deine Mehrarbeit kommt mit Zuschlägen erst dann zustande, wenn es über die IRWAZ hinausgeht.
18.03.2010 um 20:24 Uhr
Widder, gut, Du hast Recht, einigen wir uns auf das Wort "Mehrzeit". Aber auch diese hat der AG vor Ablauf eines Monats in Freizeit zu gewähren. Nur wenn das aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, hat er diese wie Mehrarbeit zu vergüten und Mehrarbeit wird in der Regel mit dem individuellen Stundenlohn vergütet und enthält eben keine Zuschläge! Und übrigens, es heißt ivrAZ und ist die Abkürzung von individuell/e vertraglich/e/vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit ;-))
22.03.2010 um 11:58 Uhr
IRWAZ = Individuelle Regelmäßige, Wöchentliche ArbeitsZeit. Auszug aus dem Tarifvertrag....
Inhaltlich ändert sich aber nichts..grins..
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