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Anrechnung Betriebsratzeit-Arbeitszeit

O
ostsee
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, ich arbeite 24 h/ Woche und war für 5 Tage zur Konzernbetriebsratstagung. Pro Tag waren 8 h Sitzung durchgeführt. Darf ich dann für die 5 Tage a 8h- 40 h für die Woche an Arbeitszeit mir anschreiben, oder werden mir dann nur die 24 h für diese Betriebsratschulung angerechnet?

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Community-Antworten (5)

W
Widder

16.03.2010 um 17:03 Uhr

BR-Arbeit ist ein Ehrenamt, dennoch ist BR-Zeit Arbeitszeit. Dazu zählen auch KBR-Sitzungen und Schulungen

Im Klartext: Dein AG muß die die Mehrzeit bezahlen. Dies kann auch durch bezahlte Freistellung ( Freischichten) erfolgen.

N
nicoline

16.03.2010 um 18:14 Uhr

Widder, der AG muss die Mehrarbeit vor Ablauf eines Monats in Freizeit gewähren. Nur wenn das aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, hat er diese wie Mehrarbeit zu vergüten!

W
Widder

18.03.2010 um 16:20 Uhr

@nicoline

Du hast recht, deswegen habe ich auch nicht Mehrarbeit sondern MEHRZEIT geschrieben.

Deine Mehrarbeit kommt mit Zuschlägen erst dann zustande, wenn es über die IRWAZ hinausgeht.

N
nicoline

18.03.2010 um 20:24 Uhr

Widder, gut, Du hast Recht, einigen wir uns auf das Wort "Mehrzeit". Aber auch diese hat der AG vor Ablauf eines Monats in Freizeit zu gewähren. Nur wenn das aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, hat er diese wie Mehrarbeit zu vergüten und Mehrarbeit wird in der Regel mit dem individuellen Stundenlohn vergütet und enthält eben keine Zuschläge! Und übrigens, es heißt ivrAZ und ist die Abkürzung von individuell/e vertraglich/e/vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit ;-))

W
Widder

22.03.2010 um 11:58 Uhr

IRWAZ = Individuelle Regelmäßige, Wöchentliche ArbeitsZeit. Auszug aus dem Tarifvertrag....

Inhaltlich ändert sich aber nichts..grins..

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