Erstellt am 16.03.2010 um 16:03 Uhr von Widder
BR-Arbeit ist ein Ehrenamt, dennoch ist BR-Zeit Arbeitszeit.
Dazu zählen auch KBR-Sitzungen und Schulungen
Im Klartext: Dein AG muß die die Mehrzeit bezahlen. Dies kann auch durch bezahlte Freistellung ( Freischichten) erfolgen.
Erstellt am 16.03.2010 um 17:14 Uhr von nicoline
Widder,
der AG muss die Mehrarbeit vor Ablauf eines Monats in Freizeit gewähren. Nur wenn das aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, hat er diese wie Mehrarbeit zu vergüten!
Erstellt am 18.03.2010 um 15:20 Uhr von Widder
@nicoline
Du hast recht, deswegen habe ich auch nicht Mehrarbeit sondern MEHRZEIT geschrieben.
Deine Mehrarbeit kommt mit Zuschlägen erst dann zustande, wenn es über die IRWAZ hinausgeht.
Erstellt am 18.03.2010 um 19:24 Uhr von nicoline
Widder,
gut, Du hast Recht, einigen wir uns auf das Wort "Mehrzeit". Aber auch diese hat der AG vor Ablauf eines Monats in Freizeit zu gewähren. Nur wenn das aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, hat er diese ***wie*** Mehrarbeit zu vergüten und Mehrarbeit wird in der Regel mit dem individuellen Stundenlohn vergütet und enthält eben keine Zuschläge!
Und übrigens, es heißt ivrAZ und ist die Abkürzung von individuell/e vertraglich/e/vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit ;-))
Erstellt am 22.03.2010 um 10:58 Uhr von Widder
IRWAZ = Individuelle Regelmäßige, Wöchentliche ArbeitsZeit. Auszug aus dem Tarifvertrag....
Inhaltlich ändert sich aber nichts..grins..