Anrechnung von Arbeitszeit während Sommerfest (als Eventmanager)
Hallo Zusammen,
meine Kollegin und ich sind als Eventmanagerinnen für jegliche Feiern in unserer Firma zuständig. Demnächst findet unser Sommerfest statt. Unser Arbeitsplan an diesem Tag sieht wie folgt aus. Wir kommen ganz normal um 08:00 zur Arbeit. Wir sind an diesem Tag fast ausschließlich mit dem Aufbau und Herrichten für das Sommerfest beschäftigt (fällt in die normale Arbeitszeit und wird auch angerechnet). Um 17:00 beginnt das Fest und dauert bis 22:00. Hier sollen wir ausstempeln. Während des Festes können wir natürlich auch essen und trinken. Aber wenn Fragen auftauchen, Hilfe gebraucht wird, bei den Caterern, Kinderanimation etc. etwas unklar ist, müssen wir parat stehen, mitanpacken, Dinge organisieren. Wir sind erfahrungsgemäß ständig am hin und her rennen und verbringen von den 5h Fest max. 2h mit den Gästen und Familien (Familien sind auch eingeladen). Diese Zeit wird uns aber nicht angerechnet. Meiner Ansicht nach zählt das aber auch als Arbeitszeit, da wir immer bereit sein müssen und auch nicht nach Hause können, wenn wir müde sind oder keine Lust mehr haben. Um 22:00 sollen wir zum Abbau wieder einstempeln. Die maximale Arbeitszeit von 10h sind somit schon lange erreicht, wobei 5h ja nicht angerechnet werden. Mit dem Abbau sind wir ca. 23:30 fertig. Dann können wir nach Hause. Am nächsten Tag müssen wir aber um 08:00 wieder in der Firma sein, da von den Lieferanten die Sachen wieder abgeholt werden. D.h. die Ruhezeit von 11h kann auch nicht eingehalten werden. Diese Stunden bekommen wir allerdings wieder berechnet.
Meiner Ansicht nach wird hier gegen mehrere Gesetze im Arbeitszeitrecht verstoßen.
- unentgeltliches Arbeiten während einer Feier
- max. Arbeitszeit von 10h
- keine Ruhepause von 11h
Darf der Arbeitgeber verlangen, dass ich während des gesamten Festes unentgeltlich arbeite? Ich kann im Gesetz leider nichts finden, was ich dem Arbeitgeber vorlegen könnte.
Vor 3 Jahren hatten wir schonmal ein solches Fest und mir wurden die ganzen 5h während der Feier angerechnet. Alles was über den 10h Arbeitszeit war, wurde als angeordnete Überzeit auf ein anderes Konto gebucht. Und ich bekam sogar als Dankeschön einen 200€-Gutschein erhalten. Allerdings hatten wir dort noch einen anderen Geschäftsführer und eine andere Personalleiterin.
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.
Gruß Marion Frei
Community-Antworten (7)
11.06.2019 um 19:04 Uhr
Ihr müsst eben nicht schon um 8.00 anfangen, sondern später (sagen wir mal um 12.00). Notfalls müsst ihr Vorarbeiter schon am Vortag erledigen.
Habt ihr keinen Betriebsrat?
11.06.2019 um 20:53 Uhr
MarionF Meiner Ansicht nach zählt das aber auch als Arbeitszeit, da wir immer bereit sein müssen und auch nicht nach Hause können, wenn wir müde sind oder keine Lust mehr haben. Ist das vom jetzigen GF so gewollt / angeordnet / mindestens mal besprochen?
12.06.2019 um 00:48 Uhr
Ja, wir haben bei der GF deswegen angefragt. Er hat eine Anrechnung der Stunden verweigert, da wir ja auch essen und trinken. Aber wir können ganz sicher nicht nach Hause gehen und müssen immer parat sein, da wir für die Organisation des Sommerfestes zuständig sind.
12.06.2019 um 00:57 Uhr
@Kratzbürste...ich bin selber im BR. Wir sind ein 9er Gremium und 5 davon sind neu. Wir konnten bisher im Gesetz noch nichts finden. Ich werde es morgen in der Sitzung nochmal ansprechen. Die Info, dass ich die Arbeitszeit nicht bezahlt bekomme, habe ich erst heute erhalten
12.06.2019 um 08:37 Uhr
9-er BR, und so etwas ist möglich?
Ich würde das Fest vorbereiten und um 17:00 Uhr nach Hause gehen. Das würde ich dem Chef so mitteilen. Ordnet er dann ohne Mitbestimmung des BR Überstunden an, hat er Problem Nr.1. Wenn er Stunden anordnet, welche die 10 Stunden Grenze verletzen, hat er Problem Nr. 2. Wenn er Stunden anordnet, sodass die 11 Stunden Ruhezeit nicht eingehalten werden, liegt Problem Nr. 3 vor. Bist du eine von den "fünf Neuen" im BR? Dann klopf den erfahrenen Kollegen mal auf die Finger. Bist Du eine von den "vier Erfahrenen", solltest Du das im BR besprechen und ein anderer BR sollte mit der GF zu dem Thema Kontakt aufnehmen.
12.06.2019 um 09:58 Uhr
MarionF Wenn der GF euch für zuständig erklärt hat, das Fest zu organisieren und auch während des Festes Ansprechpartner zu sein dann gilt das hier:
§ 612 BGB Vergütung (1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Wenn für die Organisation des Festes eine Firma beauftragt wird, würde die Firma wohl vollkommen zu Recht eine Vergütung erwarten!
Ansonsten gilt das schon geschriebene von ExBoMa
12.06.2019 um 10:18 Uhr
Es ist schon erstaunlich, dass immer wieder BR-Mitglieder gleichzeitig die Event-Manager im Unternehmen sind und für wenig Geld den Gute-Laune-Clown abgeben. Trotzdem will ich das nicht absolut verteufeln - wer das gerne macht soll es auch machen dürfen, es dient ja schließlich auch dem Zusammenhalt innerhalb des Unternehmens.
Allerdings verstehe ich dann nicht, wenn GF das nicht honorieren und wertschätzen während sie sich gleichzeitig bei einer solchen Veranstaltung gerne als spendable und fürsorgliche Patriarchen präsentieren. Da gibt man tausende von Euro für die Veranstaltung aus und spart an hundert Euro für die Arbeitstiere.
Grundsätzlich zähle ich mich zu denjenigen, die gerne auch mal Fünfe grad sein lassen und in Punkto Arbeitszeit einmal ( und ich betone "einmal") ein Auge zudrücken und so ein anstrengendes Event dann halt einfach durchziehen. Da will ich nicht gleich mit dem Arbeitszeitgesetz anrücken, ich erwarte aber zumindest, dass die aufgewendete Zeit adäquat vergütet wird und vielleicht auch noch ein kleines Dankeschön in anderer Form rüberkommt.
Vielleicht sollte das Betriebsratsgremium das dem Arbeitgeber mal klar machen.
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