W.A.F. LogoSeminare

BAG Umrechnungsformel für die Urlaubsberechnung

N
NordischJung
Aug 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin am verzweifeln. Das Prinzip, warum der Urlaubstag, in welchen man nachts hineinarbeitet keiner ist, habe ich verstanden. Das BAG hat 2015 entschieden, dass die überlappende Arbeitstagae nicht als ein ein sondern als zwei. Schliesslich ist beginnt der UT nicht morgens um xx Uhr sondern nachts ab 0 Uhr und endet 24 Std später. Dein AT startet aber einen Tag vorher.

Jetzt hat das BAG eine Umrechnungsformel zur Berechnung der Urlaubstage benutzt, die ich nicht ganz verstehe, zumind kann ich das Ergebnis nicht ganz glauben.

Wer kann mir da bitte weiterhelfen?

Ich arbeite im Hotel, nur nachts und dann immer von 22.30 bis 7 Uhr morgens. Laut MTV habe ich eine 5 Tage Woche, aber arbeite mal 6 Tage am Stück oder auch weniger. Mein Jahresurlaub beträgt 30 Tage. Laut BAG werden alle Nachtdienstler benachteiligt, weswegen man diese Formel nutzen soll, um festzustellen, wie viele UT man tatsächlich hat, um einen gleichwertigen Urlaub nehmen zu können, wie Arbeitnehmer, die nicht nachts arbeiten. Des Weiteren habe ich ausgezählt, dass ich an 177 Tagen nachts gearbeitet habe. Dadurch das der Tag ja nicht mehr als ein Tag sondern als 2 Tage gezählt werden, müsste ich an 354 Tagen gearbeitet haben, oder liege ich hier schon falsch?

Folge Formel soll der AG verwenden:

Urlaubstage × Arbeitstage bei abweichender Verteilung −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− Arbeitstage in der 5-Tage/Woche

In diese Formel sind folgende Werte einzusetzen: Als Dividend: Die „nominell” im Tarifvertrag festgelegte Anzahl von 30 Urlaubstagen. Diese sind mit der vom Kläger im Schichtsystem zu leistenden Anzahl von 294 Arbeitstagen zu multiplizieren. Denn nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts hatte der Kläger nach den Schichtplänen jährlich 147 Arbeitsschichten zu leisten. Das sind bei den kalendertagübergreifenden Schichten 294 Arbeitstage im Jahr. Als Divisor sind die in der Fünf-Tage-Woche möglichen 261 Arbeitstage einzusetzen.

Wenn ich das bei mir ausrechne, komme ich auf 40,69 UT, also 41 UT, anstatt die 30. Damit hätte ich laut dem BAG einen gleichwertigen Urlaub.

Ist das richtig?

Ich würde mich freuen, aber der AG mich hassen. Aber alternativ werde ich ja immer benachteiligt, weil ich meinen Urlaub hineingearbeitet habe.

Wenn ich falsch liege mit der Berechnung, wäre ich sehr dankbar, wenn mir einer das kurz erklären könnte.

88404

Community-Antworten (4)

U
UPK

30.08.2018 um 11:48 Uhr

@Erbsenzähler Mir erscheinen die 41 Tage auch als viel zu hoch, begründen könnte ich es nicht. Aus den Urteilen des LG und des BG geht man fast immer von wechselnden Schichten aus und nicht von einer ganzjährigen Nachtschicht. Kannst du deine Aussage "Die 41 sind viel zu hoch." näher begründen?

A
Angie

30.08.2018 um 12:14 Uhr

Die Urteile betreffen nur Wechselschichten mit einem Anteil in der Nachtschicht. Bei Nordischjung beginnt die Arbeitswoche z.B. 1. AT Sonntag 22.30 Uhr letzter Arbeitstag der Woche Donnerstag 22.30 Uhr. Dies sind 5 Tage/pro Woche. Wenn Zusatzschichten wieder ausgeglichen werden, also eine Woche 6 Tage nächste Woche 4 Tage, bleibt das gleiche Ergebnis. Wenn die 6 Tage Wochen nicht ausgeglichen werden sind das Überstunden und haben nichts mit der Berechnung des Jahresurlaubs zu tun. Nordischjung hat also 30 Tage Urlaub im Jahr. LG Angie

N
nordis

30.08.2018 um 16:11 Uhr

Hallo Angie, das kann ich nicht glauben. denn die Logik sagt doch, dass ich in meinen Urlaub hineinarbeite, obwohl ein UT 24 Std dauert und ich da nicht vom AG beschäftigt werden soll. Urlaub dient der Erholung. damit werde ich benachteiligt und muss einen Ausgleich bekommen.

Andere Firmen, wo nur nachts gearbeitet wird, bekommen das auch hin.

Ihre Antwort