Hallo zusammen,

ich bin am verzweifeln.
Das Prinzip, warum der Urlaubstag, in welchen man nachts hineinarbeitet keiner ist, habe ich verstanden. Das BAG hat 2015 entschieden, dass die überlappende Arbeitstagae nicht als ein ein sondern als zwei.
Schliesslich ist beginnt der UT nicht morgens um xx Uhr sondern nachts ab 0 Uhr und endet 24 Std später. Dein AT startet aber einen Tag vorher.

Jetzt hat das BAG eine Umrechnungsformel zur Berechnung der Urlaubstage benutzt, die ich nicht ganz verstehe, zumind kann ich das Ergebnis nicht ganz glauben.

Wer kann mir da bitte weiterhelfen?

Ich arbeite im Hotel, nur nachts und dann immer von 22.30 bis 7 Uhr morgens.
Laut MTV habe ich eine 5 Tage Woche, aber arbeite mal 6 Tage am Stück oder auch weniger.
Mein Jahresurlaub beträgt 30 Tage. Laut BAG werden alle Nachtdienstler benachteiligt, weswegen man diese Formel nutzen soll, um festzustellen, wie viele UT man tatsächlich hat, um einen gleichwertigen Urlaub nehmen zu können, wie Arbeitnehmer, die nicht nachts arbeiten.
Des Weiteren habe ich ausgezählt, dass ich an 177 Tagen nachts gearbeitet habe. Dadurch das der Tag ja nicht mehr als ein Tag sondern als 2 Tage gezählt werden, müsste ich an 354 Tagen gearbeitet haben, oder liege ich hier schon falsch?

Folge Formel soll der AG verwenden:

Urlaubstage × Arbeitstage bei abweichender Verteilung
−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−
Arbeitstage in der 5-Tage/Woche

In diese Formel sind folgende Werte einzusetzen:
Als Dividend: Die „nominell” im Tarifvertrag festgelegte Anzahl von 30 Urlaubstagen.
Diese sind mit der vom Kläger im Schichtsystem zu leistenden Anzahl von 294 Arbeitstagen zu multiplizieren. Denn nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts hatte der Kläger nach den Schichtplänen jährlich 147 Arbeitsschichten zu leisten. Das sind bei den kalendertagübergreifenden Schichten 294 Arbeitstage im Jahr.
Als Divisor sind die in der Fünf-Tage-Woche möglichen 261 Arbeitstage einzusetzen.

Wenn ich das bei mir ausrechne, komme ich auf 40,69 UT, also 41 UT, anstatt die 30.
Damit hätte ich laut dem BAG einen gleichwertigen Urlaub.

Ist das richtig?

Ich würde mich freuen, aber der AG mich hassen. Aber alternativ werde ich ja immer benachteiligt, weil ich meinen Urlaub hineingearbeitet habe.

Wenn ich falsch liege mit der Berechnung, wäre ich sehr dankbar, wenn mir einer das kurz erklären könnte.