Hallo, ich suche ein Urteil des BAGs aus dem Jahr 2001, das besagt, dass Teilzeitkräfte für Fortbildungen die tatsächlich aufgewendete Zeit abrechnen dürfen - und nicht etwa die anteilsmässige Zeit entsprechend dem Stellenumfang. Wir möchten unseren AG mit harten Fakten konfrontieren. Das Web-Archiv des BAG beginnt leider erst 2002.
Vielen Dank Euch im voraus,
F.