Erstellt am 25.08.2008 um 10:50 Uhr von carrie
@xxccvv
Es wäre sehr hilfreich, wenn du noch schreiben würdest, um was für eine Sache es sich handelt.
Erstellt am 25.08.2008 um 10:55 Uhr von xxccvv
Hallo carrie,
Deine Frage verstehe ich nicht.
Ich suche den Text dieses Urteils.
Erstellt am 25.08.2008 um 10:59 Uhr von carrie
@xxccvv
Ich möchte nur wissen, um was es in diesem Urteil geht.
Erstellt am 25.08.2008 um 11:01 Uhr von pirat
@xxccvv,
naja, suchtest du nicht schon einmal?
Ahoi carrie,
ich verstehe sie... .-)
Erstellt am 25.08.2008 um 11:02 Uhr von xxccvv
ach so - es geht um die gerichtliche Lückenausfüllung von Betriebsvereinbarungen, wenn also bei der Regelung einer BV eine Lücke "unbewusst" offen geblieben ist
Erstellt am 25.08.2008 um 17:30 Uhr von nicoline
@xxccvv
Man kann alle Urteile beim BAG (www.bundesarbeitsgericht.de) anfordern, die älter als 4 Jahre + das laufende Jahr sind. Guckst Du hier:
Entscheidungen
Versand von Entscheidungsabdrucken
Es werden die Entscheidungen des laufenden und der letzten vier Jahre eingestellt.
Sie sind bis auf weiteres nicht elektronisch signiert. Das Bundesarbeitsgericht übernimmt deshalb keine Gewähr für eine unverfälschte Übertragung.
Die elektronischen Fassungen der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts stehen im Internet zur Information der Öffentlichkeit zur Verfügung. Entscheidungen für gewerbliche Zwecke erhalten Sie - gegen Kostenerstattung - bei der Pressestelle des Bundesarbeitsgerichts.
Bei der Eingabe des Aktenzeichens geben Sie bitte alle Zeichen (auch die Leerzeichen) mit ein, wie zum Beispiel: '5 AZR 199/02' (lediglich die Hochkomma lassen Sie bitte weg).
Kostet online 2,50 € und geht relativ zügig.
Erstellt am 25.08.2008 um 18:54 Uhr von peanuts
"ich bin auf der Suche nach dem Urteilstext zu o.g. Urteil "
Bist Du Dir sicher, dass die Daten stimmen? Es ist sehr ungewöhnlich, dass das WWW keine Fundstelle zu diesen Angaben liefert, da ein BAG Beschluss/Urteil fast immer in irgendeiner darauf folgenden Begründung zitiert wird.
"es geht um die gerichtliche Lückenausfüllung von Betriebsvereinbarungen"
Ich glaube kaum, dass ein Gericht Lücken in BVen füllt. Eher wird beschlossen, wie eine BV auszulegen ist und dazu sind im Netz reichlich BAG Beschlüsse zu finden.
Erstellt am 26.08.2008 um 07:52 Uhr von Gdata
BAG, 12.07.1989, 5 AZR 494/88 Anspruch auf einen Zuschuss zum Altersruhegeld - Maßgeblichkeit der Nettorente oder der Bruttorente für die Berechnung des Zuschusses - Auslegung einer Betriebsvereinbarung Gericht: BAG Datum: 12.07.1989 Aktenzeichen: 5 AZR 494/88 Entscheidungsform: Urteil LexisNexis Fundstelle: LNR 1989, 16959 Rechtsgrundlagen: § 112 BetrVG § 165 Abs. 1 Nr. 3 RVO § 1304e RVO § 385 Abs. 2 RVO § 385 Abs. 2 Buchst. a RVO § 393a Abs. 1 RVO Verfahrensgang: 1. LAG Düsseldorf - 05.07.1988 - AZ: 8 Sa 437/88 2. BAG - 12.07.1989 - AZ: 5 AZR 494/88 — — — — — Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. Juli 1989 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Thomas, die Richter Dr. Gehring und Bitter sowie die ehrenamtlichen Richter Liebsch und Buschmann für Recht erkannt: Tenor: 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. Juli 1988 - 8 Sa 437/88 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. Tatbestand Die Parteien streiten darüber, in welcher Höhe die Beklagte dem Kläger einen Zuschuß zum Altersruhegeld schuldet. Der am 6. Dezember 1926 geborene Kläger war von 1968 bis zum 31. Dezember 1985 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Arbeitnehmer beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Aufhebungsvertrag. Das diesem Vertrag zugrundeliegende Schreiben der Beklagten vom 28. November 1983, mit dessen Inhalt der Kläger sich durch Unterschrift einverstanden erklärte, lautet auszugsweise wie folgt: "Sehr geehrter Herr F.! ... 1. Ab 01.01.1986 vergüten wir Ihnen für die Dauer des Bezuges von Arbeitslosengeld - längstens für 13 Monate - den Differenzbetrag zwischen Arbeitslosenunterstützung und zuletzt gezahltem Nettolohn (Durchschnitt der letzten 3 Monate) ohne Berücksichtigung von Freibeträgen. ... 2. Für die fehlenden Versicherungsjahre ab Beginn Ihres Rentenbezuges bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zahlen wir Ihnen lebenslänglich pro fehlendem Versicherungsmonat mindestens einen Betrag in Höhe von DM 2,20 (bei persönlicher Bemessungsgrundlage von 100%). Ihre persönliche Bemessungsgrundlage geht aus dem Rentenbescheid hervor, den Sie uns bitte sofort nach Erhalt komplett in Kopie zusenden wollen. 3. Darüber hinaus vergüten wir Ihnen ab Frührentenbezug bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres einen monatlichen Zuschuß, damit Sie als Endbezug Über einen Gesamtbetrag verfügen, der nicht mehr als DM 250,- unter Ihrem zum Zeitpunkt des Ausscheidens gezahlten Nettoentgelt liegt. 4. Alle Einzelheiten können Sie der Betriebsvereinbarung der B. GmbH mit deren Nachträgen entnehmen, die beim Betriebsrat oder in der Personalabteilung zur Einsichtnahme liegt ..." In der Betriebsvereinbarung vom 1. August 1975, die nach ihrem persönlichen
Erstellt am 26.08.2008 um 16:05 Uhr von w-j-l
Nett Gdata,
ein Hinweis, wo Du das gefunden hast wäre aber hilfreicher.....
Erstellt am 26.08.2008 um 16:29 Uhr von xxccvv
@nicoline: danke, habe ich prompt geliefert bekommen.
@ Gdata: auch danke für den Hinweis - LexisNexis bietet zwar ein Probemonat an, dann aber automatisch einen Vertrag über 1 Jahr - da war mir das Risiko zu hoch, dass ich die Kündigung vergesse oder die Kündigung in dem Probemonat nicht realisiert würde.