Hallo zusammen,
in unserem Unternehmen versucht ein Vorgesetzter eines unserer Ersatzmitglieder an der Teilnahme unserer BR-Sitzungen zu hindern. Die Kollegin ist im Schichtbetrieb und so wird sie in Dienste eingeteilt. die es ihr nur mit erheblichen Aufwand (Diensttausch mit anderen Kollegen) möglich macht, an den Sitzungen teilzunehmen. Ist ihr dieser Schritt gelungen, wird sie ins Büüro zitiert und mit Fragen über die anstehende Sitzung bombadiert. Dies mit der Begründung sie wolle sich ein Bild machen, wie wichtig diese Sitzung überhaupt wäre. Ich habe schon unter § 30 die Passage gefunden, das es keiner besonderen Erlaubnis des Arbeitgebeitgebers bedarf. Hier geht es aber nicht um die GF sondern um den disziplinarischen Vorgesetzten.
Kann ich bei Uneinsichtigkeit den Vorgesetzten lt. Gesetz verwahnen oder sogar drohen???
Wäre schön eine schnelle Antwort zu erhalten ist etwas dringend.
Vielen Dank