Erstellt am 18.08.2006 um 11:28 Uhr von Angi1
Hallo Osiris,
§ 37 Abs. 2 BetrVG.
"Mitglieder des BR sind von ihrer beruftlichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitentgets zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebes zur ordentlichen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist."
§ 23 Abs. 3
"Der BR oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können bei groben Verstößen des Arbeitgebersgegen gegen seine Verpflichtungen aus diesem Gesetz beim Arbeitsgericht veranlassen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine Handlung zu unterlassen, die Vornahme einer Handlung zu dulden oder eine Handlung vorzunehmen."
Mit diesen beiden §en zum AG gehen, denn dieser ist ja der Vorgesetze des "Vorgesetzten" also verantwortlich und auf Zurechtweisung des "Vorgesetzen" bestehen.
MfG
Angi1
Erstellt am 18.08.2006 um 11:30 Uhr von Mona-Lisa
Osiris,
"verwarnen" oder gar "drohen" würde ich an deiner Stelle unterlassen, du bist nicht weisungsbefugt!
Angi1 hat recht! Marschier mit den §§ zum Chef, der ist dafür zuständig!
Erstellt am 18.08.2006 um 11:42 Uhr von spider
Was Angi1 und Mona-Lisa sagen stimmt. Ich denke aber vieleicht hilft auch schon ein klärendes Gespräch mit dem Vorgesetzten bevor man gleich zum Chef geht.
Erstellt am 18.08.2006 um 12:09 Uhr von Osiris
Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir haben vor 2 Monaten schon mit diesem Vorgesetzten gesprochen, wie sich herausgestellt hat, hätten wir uns die Luft sparen können. Dieser Vorgesetzte hält nicht viel vom BR. Die Kollegin die sich immer von neuem, verbalen Attaken gegen ihre Arbeit im BR behaupten muss, ist fast soweit ihr Amt niederzulegen. Das kann es ja wohl auch nicht sein. Ich wollte nur, bevor ich zur GF laufe nochmals mit dem Vorgesetzten sprechen und ihn rechtlich darauf hinweisen (was ich beim letzten Mal schon getan habe) das er die Teinahme der Kollegin nicht verbieten kann. Mir fehlt halt nur der § auf den ich mmich berufen kann.
Erstellt am 18.08.2006 um 12:14 Uhr von spider
Die Paragraphen hast du ja jetzt, in dem von dir geschilderten Fall ist m.e. dann doch der von Angi1 und Mona Lisa vorgeschlagene Weg der richtige.
Erstellt am 18.08.2006 um 12:16 Uhr von Mona-Lisa
Osiris,
solche Attacken von Vorgesetzten können nur über die GL unterbunden werden.
Die Kollegin ist auch in keinster Weise verpflichtet, Auskunft über ihre BR-Tätigkeit zu geben! Das einzige, was sie nie vergessen darf, ist, sich ab- und wieder anzumelden.
Ich finde es immer schade, wenn BR-Mitglieder wegen solchen nervenaufreibenden Angriffen ihr Amt niederlegen wollen.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 24.08.2006 um 20:51 Uhr von Frank
§ 119 ist auch sehr nett dazu!
Gruß
Frank