Erstellt am 26.11.2007 um 18:22 Uhr von DonJohnson
Hallo Nico.
Naja, hast ja ein paar mehr Fragen letzte Zeit. Ist ok, wir alle versuchen gerne zu helfen. Also wenn der BRV dich nur für einen TOP eingeladen hat, wird es wohl um einen Beschluß gehen der gefaßt werden soll, wo einer der "regulären BRM" nicht mit Abstimmen darf. Und da es so kurzfristig ist, kann es sein, dass eine "vernünftige" Vorbereitung nicht machbar ist. Allerdings hätte er in die Einladung den genauen Grund hierfür mitteilen müssen, aber das ist ein anderes Thema.
Nun zu deinen Fragen: Ja es ist zulässig auch kurzfristig das Ersatzmitglied zu laden wenn z.B. die Abkömmlichkeit des regulären BRM auch kurzfristig bekannt wurde.
Per Email schicken ist eigentlich auch ok, nichts gegen einzuwenden laut BetrVG, aber das dein Vorgesetzter nicht informiert wurde ist natürlich ncht ok. Sprech deinen BRV an und bitte auch deinen Vorgesetzten. Sage ihm dass du als EBRM zu einer Sitzung eingeladen wurdest und er solle sich beim BRV erkundigen. Wenn die Sitzung außerhalb deiner Arbeitszeit ist, gehe zu den TOP hin. Drucke die Email aus, dann ist die Zeit dort (inklusive Hin- und Rückfahrt) Arbeitszeit.
Erstellt am 26.11.2007 um 18:30 Uhr von Mops
Hallo!
Also ich stelle hier die erste Frage...... Dann scheint es noch jemanden mit diesem Nick zu geben. Werde ihn natürlich sofort ändern.
Das Problem in diesem speziellen Fall ist. Daß mein BR-Vorsitzender es nicht für nötig hält, meinen Vorgestzten zu informieren, da es dem Vorsitzenden Spaß macht ( das ist schon seit langem bekannt) meinen Vorgesetzten in Schwierigkeiten zu bringen. Wir haben im Moment eh zu wenig Mitarbeiter und mein Vorgesetzter hat massive Probleme mich si kurzfristig für eine Nacht zu ersetzen. Was mich auch noch nervt ist die Tatsache, daß ich nur den TOP mit dem Hinweis: "personelle Einzelmaßnahmen" bekommen habe und überhaupt nicht weiß, um was es genau geht.
Vor allem, was wäre gewesen, wenn ich meine Mails nicht heute vor Dienstbeginn abgerufen hätte, sondern erst morgen????
Erstellt am 26.11.2007 um 18:38 Uhr von DonJohnson
Der BRV ist grundsätzlich verpflichtet die Vorgesetzten zu informieren. Übrigens auch du mußt dich wärend deiner Abwesenheit ab- und anmelden bei deinem Vorgesetzten. Probleme die durch deine BR Arbeit resultieren, damit hast du nichts zu tun. Deine BR Arbeit geht vor deiner anderen Arbeit. Ich nehme deinen BRV nciht in Schutz, aber vielleicht konnte er dich nciht anders erreichen, als per Email. Dann ist es zumindest rechtmäßig den TOP so zu formulieren, da vielleicht die Geheimhaltung gewahrt bleiben muß. Einen Beschluß könnt ihr aber bei dem Termin nciht fassen, gilt eh vermutlich nur dafür alle in Kenntnis, ist aber nur meine Vermutung.
Wenn es in deiner Arbeitszeit ist, meldest du dich normal ab, wenn es außerhalb ist, ist es doch auch ok. Wo ist eigentlich genau dein Problem?
Erstellt am 26.11.2007 um 18:42 Uhr von Mona-Lisa
@Mops-Nico,
ich komme nicht umhin, dich zu fragen, warum dein BRV deinen Vorgesetzten informieren soll? Bist du nicht selbst gross genug?
Und die Kurzfristigkeit sollte dich nicht daran hindern, mit z. B. einem Anruf im BR-Büro abzuklären, worum es geht.
Erstellt am 26.11.2007 um 18:51 Uhr von Mops
Das Problem ist das, daß die Sitzung außerhalb meiner Arbeitszeit liegt ( ich abreite die WOche von 20.00 bis 6.00) und ich meine Ruhezeiten nicht einhalten kann. Ich habe meinen Vorgesetzten natürlich umgehend informiert ( in seiner Freizeit) nachdem ich die Mail um ca 17.30 heute gelesen habe. Anrufen im BR Büro geht aus dem Grund nicht, da es nicht bis 17.30 besetzt ist. Und da ich heute nacht noch arbeiten muß, werde ich morgen früh um 9.00 bestimmt nicht extra aufstehen um nachzufragen um was es geht. Es reicht, daß ich um 11.30 von zu Hause weg muß, um pünktlich bei der Sitzung zu sein.
Warum können wir morgen keinen Beschluß zu diesem Punkt fassen? Ich habe als Ersatzmitglied keine Schulungen bekommen, weiß es daher nicht.
Erstellt am 26.11.2007 um 21:26 Uhr von Mary-Ann
Hallo Mops,
meines Wissens nach, darfst du während deiner gesetzlichen Ruhezeit von 10 Stunden nach dem Nachtdienst gar nicht an einer BR-Sitzung teilnehmen. Außerdem wird man als Ersatzmitglied zur kompletten Sitzung eingeladen, nämlich wenn das Gremiumsmitglied verhindert ist. Der Vorgesetzte sollte auf jeden Fall über jede Sitzung informiert werden, einmal im Vorfeld und dann auch noch im nachhinein schon für den Stundennachweis, Sitzung ist Arbeitszeit. In diesem speziellen Fall würde ich absagen und zwar per Email, so wie auch die Einladung erfolgte
Gruß Mary-Ann
Erstellt am 26.11.2007 um 21:30 Uhr von Kölner
@Mary-Ann
Darf man!
Eine BR-Sitzung zählt nicht zur AZ. Demnach können BRM auch mal 12 oder 13 Stunden arbeiten - null problemo!
Alternativen: Die Schicht wechseln.
Erstellt am 27.11.2007 um 01:01 Uhr von frosch
Recht hat er, der Kölner. Du musst, bzw solltest aber danach auf deine Ruhezeit achten. Btw ist die gesetzliche Ruhezeit 11h, nicht 10 und die zulässige Höchstarbeitszeit in der Nacht beträgt 8h, nicht 10. Was treibt ihr da eigentlich? Da dir kein Nachteil aus deiner BR Arbeit entstehen darf, muss dir die Schicht übrigens dennoch vergütet werden inkl Nachtschichtzuschlag. Eine Tagesordnung sollte wenigstens im BR Büro ausliegen, so dass du dir den bzw die TOPs auch hättest selber anschauen können.
@Mary-Ann richtig lesen!!!! BR Arbeit ist Arbeitszeit und findet normalerweise während der regulären AZ statt. Das heißt noch lange nicht, dass du nach 8h AZ und 2h Sitzung die BR Sitzung verlassen musst
Erstellt am 27.11.2007 um 05:24 Uhr von Mops
Fragt bitte nicht, was wir da treiben. Ich bzw wir alle sind nahe dem Wahnsinn. Unser BR ist eine Farce, da die wirklich wichtigen Dinge im "kleinen Gremium" entschieden werden und der BR-Vorsitzende 1. absolut AG konform ist und 2. keine Ahnung von unserer Arbeit hat. Da ich aber befürchte, daß er auch in diesem Forum mitliest, traue ich mich nicht, hier näheres zu Art meiner Arbeit bzw Firma zu sagen.
Nur so viel: unsere Arbeitszeit wurde, aber nur für einen bestimmten Teil der Mitarbeiter, um 6,5 bzw um 9,5 Stunden erhöht, natürlich ohne Lohnangleichung. Wir arbeiten Nachts 10 bzw 12 Stunden ohne Pause und müssen noch Putzen nebenbei. Wir haben nach 7 Nächten Dienst gerade mal 3 Tage frei ( wobei der 2. Tag ein Springerdienst sein kann) und am 4. Tag arbeiten wir 12 Stunden. Und das alles mit Zurstimmung des BR. Ok, ich bin somit ein Nestbeschmutzer aber: Ich bzw wir sind zu zweit aus der o.g. Gruppe, haben keine Chance dagegen anzukommen ohne wieder einmal gemobbt zu werden.
Ich habe mich auch gerade entschlossen nicht an der Sitzung teilzunehmen, da ich schlichtweg zu müde bin. So jetzt gehe ich schlafen. Guts Nächtle!