Erstellt am 22.05.2016 um 10:05 Uhr von gironimo
>hat überhaupt jemand das Recht, sich gegen meine ordnungsgemässe Teilnahme als Ersatzmitglied an einer Sitzung zu stellen,<
NEIN - die BR-Mitglieder (und auch Ersatzmitglieder) SIND freizustellen. Der § 37 Abs. 2 BetrVG ist eindeutig.
Wenn Du die Einladung hast, meldest Du Dich bei Deinem Vorgesetzten zur BR-Arbeit ab - fertig. Nach der Sitzung meldest Du Dich wieder an.
Die Äußerungen Deines BRV sind daher verwunderlich. Er sollte die Rechtslage kennen. Unabhängig davon solltest Du mit Deinem Kollegen reden und ihm die Bedeutung der BR-Arbeit deutlich machen.
Erstellt am 22.05.2016 um 11:31 Uhr von Challenger
Tach auch
In Ergänzung zu gironimo :
Für die Teilnahme an BR-Sitzungen oder sonstigen erforderlichen
Betriebsratstätigkeiten, brauchst Du keine Erlaubnis.Du hast,worauf
gironimo schon hingewiesen hat,nur die Verpflichtung,Dich vor Beginn
der Sitzung abzumelden und nach Ende wieder zurückzumelden.
Nach einschlägiger Kommentarliteratur,insbesondere der Rechtsprechung
des Bundesarbeitsgerichts hat Betriebsratstätigkeit VORANG VOR ARBEITS-
VERTRAGLICHER VERPFLICHTUNG.
Erstellt am 22.05.2016 um 13:52 Uhr von Challenger
Da war doch noch was :
Wenn der Vorgesetzte Dich hindert an der Sitzung teilzunehmen,
oder sonstwie Zicken macht, erfüllt er den Tatbestand der Störung
und/oder Behinderung der BR-Tätigkeit. Hiergegen kannst Du Dich
mit §78 BetrVG zur Wehr setzen.
Erstellt am 22.05.2016 um 19:05 Uhr von sinotoop
erst einmal sollte ein Verhinderungsfall vorliegen damit er nachrückt...
Erstellt am 25.05.2016 um 09:33 Uhr von zdophers
@sinotoop
Und das Ersatzmitglied ist verpflichtet zu überprüfen, ob es rechtmäßig geladen wurde?