Hallo verehrte Allwissenden;-)

folgendes Problem:
wir bekommen bei Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit nicht die nach
BUrlG § 11
EntgFG § 4
vorgesehenen durchschnittlichen Verdienste, sondern immer nur das Grundentgelt.
Es gibt keine TVe oder BV dazu.
Rechtslage ist klar, meine Frage:
Kann dieses nichtgezahlte Entgelt rückwirkend eingefordert (eingeklagt) werden ?
wenn ja, bis zu welchem Zeitraum und in welcher "Gangart" ?
Danke f. eure Hilfe
Gruß, foxi