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Ist nichtgezahlte Entgeltfortzahlung rückwirkend einzufordern ?

F
foxi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo verehrte Allwissenden;-)

folgendes Problem: wir bekommen bei Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit nicht die nach BUrlG § 11 EntgFG § 4 vorgesehenen durchschnittlichen Verdienste, sondern immer nur das Grundentgelt. Es gibt keine TVe oder BV dazu. Rechtslage ist klar, meine Frage: Kann dieses nichtgezahlte Entgelt rückwirkend eingefordert (eingeklagt) werden ? wenn ja, bis zu welchem Zeitraum und in welcher "Gangart" ? Danke f. eure Hilfe Gruß, foxi

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Community-Antworten (1)

K
Kalonza

30.01.2007 um 10:35 Uhr

Hallo Foxi,

ganz genau weiß ich das auch nicht. Allerdings müßten in Euren Arbeitsverträgen Verfallfristen stehen. Dann müßten diese auch in dieder Angelegenheit greifen. Ich befürchte, dass dies Individualrechtlich zu klären ist, also von jedem einzeln.

Aber Ihr könnt trotzdem versuchen diesbezüglich rechtliche Schritte einzuleiten. Also müßt ihr einen Beschluss fassen (Der BR beschließt die Einleitung rechtlicher Schritte zur Klärung der Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub und Klärung der Sachlage, der Betriebsrat bestellt Rechtsanwalt X als rechtlichen Vertreter der BR in dieser Angelegenheit) und einen Rechtsanwalt bestellen.

Ausserdem sollten die Kollegen ihre Ansprüche persönlich geltend machen. Dafür könnt ihr ja einen Vordruck erstellen, verteilen, so dass die Kollegen nur noch ihren Namen reinschreiben und unterzeichnen müssen.

Viel Glück Kalonza

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