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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gesamtbetriebsvereinbarung vor Betriebsvereinbarung?

A
Andrea
Jan 2018 bearbeitet

Als die GBV geschlossen wurde, hatte unser Betriebsteil keinen eigenen Betriebsrat. Nachdem unser Betrieb im März seinen eigen BR gewählt hat (1 BR-Frau-Show), wurde ich von meinen Kollegen gefragt, ob wir aus dieser Regelung wieder raus können. In der GBV wird die Bezahlung von Mehrarbeit in Verbindung mit einem Zeitkonto festgelegt. Da wir Fertigen und Entwickeln, passt dieses Modell nicht wirklich zu uns. Zum zweiten haben wir festgestellt, dass unser Betrieb bei der letzten Übernahme eigene Arbeitsverträge bekommen hat, in der die Bezahlung von Überstunden klar geregelt ist. Mit der GL sind wir uns einig. Seit Juni geht bei uns wieder den alten Weg. Nun hat mich unser GBV ein bisschen verunsichert, weil wir so einfach keine eingene BV anfertigen können. In der GBV muss eine Öffnungsklausel stehen, damit unser Betrieb die Möglichkeit hat, eine eigene BV zu erstellen.

Können wir eine eigene BV mit der GL abschließen, obwohl die GBV keine Öffnungsklausel hat?

Sollten wir überhaupt eine BV haben, die etwas regelt, bei dem sich GL, BR und Belegschaft einig sind? Könnte die GL uns nicht einfach eine schriftliche Stellung- nahme dazu geben, wann sie die noch ausstehenden Überstunden bezahlen wird?

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Community-Antworten (2)

W
wölfchen

09.08.2006 um 11:50 Uhr

Frage: ist Euer Betriebsteil im Geltungsbereich der GBV mit aufgeführt, oder gar pauschal "gilt für alle Beschäftigten...."?

A
Andrea

09.08.2006 um 22:34 Uhr

Es ist gar kein Betriebsteil aufgeführt. Die GBV gilt pauschal für alle Beschäftigten.

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