Als die GBV geschlossen wurde, hatte unser Betriebsteil keinen eigenen Betriebsrat.
Nachdem unser Betrieb im März seinen eigen BR gewählt hat (1 BR-Frau-Show), wurde
ich von meinen Kollegen gefragt, ob wir aus dieser Regelung wieder raus können. In
der GBV wird die Bezahlung von Mehrarbeit in Verbindung mit einem Zeitkonto
festgelegt. Da wir Fertigen und Entwickeln, passt dieses Modell nicht wirklich zu uns.
Zum zweiten haben wir festgestellt, dass unser Betrieb bei der letzten Übernahme
eigene Arbeitsverträge bekommen hat, in der die Bezahlung von Überstunden klar
geregelt ist. Mit der GL sind wir uns einig. Seit Juni geht bei uns wieder den alten Weg. Nun hat mich unser GBV ein bisschen verunsichert, weil wir so einfach keine eingene BV anfertigen können. In der GBV muss eine Öffnungsklausel stehen, damit unser Betrieb die Möglichkeit hat, eine eigene BV zu erstellen.

Können wir eine eigene BV mit der GL abschließen, obwohl die GBV keine
Öffnungsklausel hat?

Sollten wir überhaupt eine BV haben, die etwas regelt, bei dem sich GL, BR und Belegschaft einig sind? Könnte die GL uns nicht einfach eine schriftliche Stellung-
nahme dazu geben, wann sie die noch ausstehenden Überstunden bezahlen wird?