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Betriebsvereinbarung

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Mangia54
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum-Team,

als Betriebsratsvorsitzende habe ich mit der GL eine Betriebsvereinbarung ausgearbeitet, die beiderseits akzeptiert wurde. die Unterzeichnung steht aus. Langsam beschleicht mich das Gefühl, daß die GL die Vereinbarung aussitzen will, denn seit Auguste 2008 heißt es immer nur, wir prüfen es mit den Gesellschaftern. Fristsetzungen werden ignoriert. Meine letzte Fristsetzung habe ich mit dem Vermerk, daß ich mir anwaltliche Unterstützung einholen werde, wenn ich keine schriftliche Stellunganahme bis zum ... erhalte untermauert auch dieser Termin verstrich.

Welche Möglichkeiten habe ich als Betriebsrat bzgl. des Abschlusses dieser ja eigentlich akzeptierten Vereinbarung? Kann ich die Übernahme der Anwaltskosten verlangen?

Über Eure Antwort würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße Mangia

4.75906

Community-Antworten (6)

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Erwin

24.02.2009 um 14:08 Uhr

was soll die BV den regeln? Also zu welchen Thema soll eine BV vereinbart werde`??

H
HF

24.02.2009 um 14:15 Uhr

§ 80 Abs. 3 (3) Der Betriebsrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

Kostenübernahme siehe § 40 BetrVG

M
Mangia54

24.02.2009 um 14:18 Uhr

unsere Betriebsvereinbarung regelt die Vorgehensweise bei Überstunden, Anwesenheitszeiten und Abwesenheiten, Dienstreisen etc und ist im Einklang mit den Vorstellungen der Kollegen und der GL.

Es kommt halt nicht zur Unterzeichnung.

Wir leben einen großen Teil der Vereinbarung bereits, was aber im Streitfall nicht weiter hilft.

W
w-j-l

24.02.2009 um 14:22 Uhr

Dann ruft doch eine Einigungsstelle an. Wenn der AG ausverhandelt hat und nicht unterschreibt, dann unterstelle ich mangelnden Einigungswillen.

Im Vorfeld würde ich einfach mal einen Anwalt für Arbeitsrecht anrufen, ihm den Sachverhalt schildern und um Rat fürs weitere Vorgehen bitten. Das ist in aller Regel noch nicht kostenpflichtig. Wenn der Anwalt keine Grundlage für ein Mandat sieht, dann wir er euch das schon sagen.

M
Mangia54

24.02.2009 um 14:41 Uhr

Danke für den Rat.

Gruß Mangia

D
DonJohnson

24.02.2009 um 16:10 Uhr

Auch ich würde die Einigungsstelle ins Spiel bringen. Also einen Brief an die GL aufsetzten frei nach dem Motto: Sehr geehrte Damen und Herren. Leider wurde die von uns vorgelegte BV noch nciht unterschrieben. Der BR wird in seiner Sitzung am .... den Bescchluss fassen, die Verhandlungen für gescheitert zu erklären. Unseren Vorschlag über die Anzahl der Beisitzer sowie des Vorsitzenden wird ihnen zeitnah zugestellt. MfG BR

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