Erstellt am 24.02.2009 um 13:08 Uhr von Erwin
was soll die BV den regeln? Also zu welchen Thema soll eine BV vereinbart werde`??
Erstellt am 24.02.2009 um 13:15 Uhr von HF
§ 80 Abs. 3
(3) Der Betriebsrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.
Kostenübernahme siehe § 40 BetrVG
Erstellt am 24.02.2009 um 13:18 Uhr von Mangia54
unsere Betriebsvereinbarung regelt die Vorgehensweise bei Überstunden, Anwesenheitszeiten und Abwesenheiten, Dienstreisen etc und ist im Einklang mit den Vorstellungen der Kollegen und der GL.
Es kommt halt nicht zur Unterzeichnung.
Wir leben einen großen Teil der Vereinbarung bereits, was aber im Streitfall nicht weiter hilft.
Erstellt am 24.02.2009 um 13:22 Uhr von w-j-l
Dann ruft doch eine Einigungsstelle an. Wenn der AG ausverhandelt hat und nicht unterschreibt, dann unterstelle ich mangelnden Einigungswillen.
Im Vorfeld würde ich einfach mal einen Anwalt für Arbeitsrecht anrufen, ihm den Sachverhalt schildern und um Rat fürs weitere Vorgehen bitten. Das ist in aller Regel noch nicht kostenpflichtig. Wenn der Anwalt keine Grundlage für ein Mandat sieht, dann wir er euch das schon sagen.
Erstellt am 24.02.2009 um 13:41 Uhr von Mangia54
Danke für den Rat.
Gruß Mangia
Erstellt am 24.02.2009 um 15:10 Uhr von DonJohnson
Auch ich würde die Einigungsstelle ins Spiel bringen. Also einen Brief an die GL aufsetzten frei nach dem Motto:
Sehr geehrte Damen und Herren. Leider wurde die von uns vorgelegte BV noch nciht unterschrieben. Der BR wird in seiner Sitzung am .... den Bescchluss fassen, die Verhandlungen für gescheitert zu erklären. Unseren Vorschlag über die Anzahl der Beisitzer sowie des Vorsitzenden wird ihnen zeitnah zugestellt.
MfG
BR