Betriebsvereinbarung oder Gesamtbetriebsvereinbarung?
Hallo liebe Kollegen,
ich habe wieder einmal eine Frage:
Wenn der örtliche BR den GBR mit der Ausarbeitung einer Betreibsvereinbarung beauftragt, wer unterschreibt dann diese BV?
a. Der örtliche BR, weil er odrinär zuständig gewesen wäre und der GBR lediglich die BV ausarbeitete?
oder
b. der GBR, weil er durch den örtlichen BR mit der Ausarbeitung der Betreibsvereinbarung beauftragte und diese somit zu einer Gesamtbetreibsvereinbarung wurde?
Könnt ihr mir auch bitte sagen, wo ich dies gegebenenfalls nachlesen kann?
Danke für Eure Mühen schon mal im Voraus
Lg. Talisman
Community-Antworten (1)
12.01.2007 um 11:20 Uhr
Hallo Talis.man,
siehe dazu § 50 Betr.VG und im Fitting ab RN 15
MfG Angi1
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