Erstellt am 07.08.2006 um 09:09 Uhr von Rollie
Ich denke mal, maßgeblich dürften die geltenden Ausschlußfristen sein, bei Anwendung eines Tarifs aus diesem, ansonsten nach BGB.
Erstellt am 07.08.2006 um 09:17 Uhr von Ronald
keine Gleitzeit. Kein Tarifvertrag
Erstellt am 07.08.2006 um 09:23 Uhr von Ronald
Hallo Ramses II,
aufgrund der Falschberechnung hat das System dem MA die Zeit teilweise auf das Überstundenkonto gutgeschrieben.
Erstellt am 07.08.2006 um 09:45 Uhr von paula
@ramsesII
also für mich wäre schon die ausschlussfrist bzw. falls es so etwas nicht gibt die verjährungsfrist maßgeblich. die ausschlussfrist kann ja auch im arbeitsvertrag ggf. verankert sein. in diesem fall muss man aber noch prüfen, ob diese wirklich wirksam ist (schuldrechtsreform).
Erstellt am 07.08.2006 um 12:21 Uhr von paula
also m.E. handelt es sich um ein anspruch aus § 812 BGB der mitarbeiter ist ohne rechtsgrund bereichert. die bereicherung ist mit der falschen abrechnung erfolgt. siehst du das anders?
Erstellt am 07.08.2006 um 12:46 Uhr von Ronald
Hallo Ramses II,
aufgrund der Falschberechnung hat das System dem MA die Zeit teilweise auf das Überstundenkonto gutgeschrieben.
Erstellt am 07.08.2006 um 14:43 Uhr von Ronald
Hallo Ramses II,
aufgrund der Falschberechnung hat das System dem MA die Zeit teilweise auf das Überstundenkonto gutgeschrieben.
Erstellt am 07.08.2006 um 22:00 Uhr von paula
tja ramses und ich sehe es immer noch anders.....
Erstellt am 07.08.2006 um 23:40 Uhr von Kölner
@Ramses II
Na den Vergleich habe ich ja ewig nicht gelesen...nehmt Ihr den Roland denn dann mit?
Erstellt am 07.08.2006 um 23:54 Uhr von Kölner
@Ramses II
Nur weil er eine Frage gestellt hat, musst Du ihn doch nicht gleich in Dein "Scharmützel" mit paul (die paula muss da ja "noch was tun", da nur Männer zugelassen waren) aktiv einbinden.
Demnach käme für ihn doch nur der Job des Sekundanten zum Tragen, oder?
Erstellt am 08.08.2006 um 00:26 Uhr von Kölner
Na dann...
Bereite Dich gut vor:
Ein saubere Pauke ist bereits die halb gewonnene Mensur.