Zeiterfassung
Hallo zusammen,
es hat sich herausgestellt das unsere Zeiterfassung unter bestimten Umständen Pausenzeiten falsch (zu Gunsten des ArbN.) berechnet hat. Wie lange zurück darf der Abeitgeber korrigieren? Vieln Dank für eure Antworten.
MfG Ronald
Community-Antworten (11)
07.08.2006 um 11:09 Uhr
Ich denke mal, maßgeblich dürften die geltenden Ausschlußfristen sein, bei Anwendung eines Tarifs aus diesem, ansonsten nach BGB.
07.08.2006 um 11:17 Uhr
keine Gleitzeit. Kein Tarifvertrag
07.08.2006 um 11:23 Uhr
Hallo Ramses II,
aufgrund der Falschberechnung hat das System dem MA die Zeit teilweise auf das Überstundenkonto gutgeschrieben.
07.08.2006 um 11:45 Uhr
@ramsesII
also für mich wäre schon die ausschlussfrist bzw. falls es so etwas nicht gibt die verjährungsfrist maßgeblich. die ausschlussfrist kann ja auch im arbeitsvertrag ggf. verankert sein. in diesem fall muss man aber noch prüfen, ob diese wirklich wirksam ist (schuldrechtsreform).
07.08.2006 um 14:21 Uhr
also m.E. handelt es sich um ein anspruch aus § 812 BGB der mitarbeiter ist ohne rechtsgrund bereichert. die bereicherung ist mit der falschen abrechnung erfolgt. siehst du das anders?
07.08.2006 um 14:46 Uhr
Hallo Ramses II,
aufgrund der Falschberechnung hat das System dem MA die Zeit teilweise auf das Überstundenkonto gutgeschrieben.
07.08.2006 um 16:43 Uhr
Hallo Ramses II,
aufgrund der Falschberechnung hat das System dem MA die Zeit teilweise auf das Überstundenkonto gutgeschrieben.
08.08.2006 um 00:00 Uhr
tja ramses und ich sehe es immer noch anders.....
08.08.2006 um 01:40 Uhr
@Ramses II Na den Vergleich habe ich ja ewig nicht gelesen...nehmt Ihr den Roland denn dann mit?
08.08.2006 um 01:54 Uhr
@Ramses II Nur weil er eine Frage gestellt hat, musst Du ihn doch nicht gleich in Dein "Scharmützel" mit paul (die paula muss da ja "noch was tun", da nur Männer zugelassen waren) aktiv einbinden. Demnach käme für ihn doch nur der Job des Sekundanten zum Tragen, oder?
08.08.2006 um 02:26 Uhr
Na dann... Bereite Dich gut vor: Ein saubere Pauke ist bereits die halb gewonnene Mensur.
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