Erstellt am 12.10.2011 um 14:13 Uhr von gironimo
Das da Mitbestimmung besteht, scheint aber klar zu sein. Wie können wir Dir weiter helfen?? Ich würde jedenfalls eine Zeiterfassung fordern, die genau auf die Minute abrechnet. Und über das wann und wie wird gestochen und wer wertet was aus u.s.w. braucht Ihr eine BV. Das Thema ist unerschöpflich. Darum bitte konkreter Fragen.
Mustrervereinbarungen findet man im Netz - aber Achtung - sie müssen auf die betrieblichen Verhältnisse angepasst werden und können nur als Richtschnur dienen.
Arztfornular? - hoffentlich auf Kosten des Arbeitgebers.
Erstellt am 12.10.2011 um 14:29 Uhr von DonJohnson
*Termin ist zu keinem anderen Zeitpunkt möglich*
wollte unser AG auch - den Zahn haben wir ihm gezogen, weil...
- es ist IMMER ein anderer Termin möglich - wann auch immer
- in der Realität vergeben Fachärzte Termine und wenn man die nicht einhält hat man ein Problem - da die Krankheit als solches einen AG ncihts an geht, kann man doch wohl AN und letztendlich auch dem AG nciht zumuten, dass sich die Krankheit verschlimmert, oder gar chronisch wird.
- jeder Arzt würde das gegen Gebühr (die der AG dann zahlen muß) ausstellen, also zusätzliche Kosten für den AG
bei uns hat das ein Umdenken beim AG bewirkt :-D
Erstellt am 12.10.2011 um 17:11 Uhr von paula
@DJ
bei uns hat die Einigungsstelle dem AG diesen Zahn leider nicht gezogen
- MA mit Gleitzeit bekommen überhaupt keine Zeitgutschrift für Arztbesuche
- MA mit festen Arbeitszeiten nur wenn sie versichern, dass es keinen anderen zumutbaren Termin gab. Dadurch liegt nun leider viel Risiko beim AN. Einige haben das auch schon zu spüren bekommen, wenn man sich nämlich mal verquatscht.....
Erstellt am 12.10.2011 um 17:24 Uhr von DonJohnson
paula
ja in der Tat ist es bei einer Gleitzeitregelung mit einer recht "großzügigen" Kernzeit für die AN etwas anderes - das allerdings mit dieser hier gestellten Frage IMHO nciht wirklich was zu tun, oder? ;-)
*- MA mit Gleitzeit bekommen überhaupt keine Zeitgutschrift für Arztbesuche*
was echt an der Kernzeit liegt ob oder ob nciht - das wurde aber schon Höchstrichterlich entschieden - zum unguten für den AN, da er eine sehr geringe Kernzeit hatte, aber wie gesagt, darum geht es hier nciht ;-)
Was das Risiko des AN an geht, bin ich bei dir, keine Frage, aber wir sollten uns jetzt hier echt nicht zu weit von der Frage entfernen. ;-)
Erstellt am 12.10.2011 um 21:08 Uhr von rainerw
Warum lange Diskutieren wenn es den § 616 BGB gibt. (Vorsorgeuntersuchengen nehme ich mal zu 90% da raus)
Erstellt am 12.10.2011 um 23:37 Uhr von DrUmnadrochit
gironimo schrieb: "Ich würde jedenfalls eine Zeiterfassung fordern, die genau auf die Minute abrechnet. "
Die Kollegen werden sich bedanken. Bereits die Umstellung von 15 auf 5 Minuten bedeutet für den durchschnittlichen Arbeitnehmer eine faktische Arbeitszeiterhöhung von einer knappen halben Stunde pro Woche, oder 20 Stunden im Jahr.
Erstellt am 13.10.2011 um 09:05 Uhr von Kölner
@DrUmnadrochit
Du musst eine Glaskugel haben um zu solchen Aussagen zu kommen. Glückwunsch.
Je nach Lage der Dinge kann dem so sein wie Du vorgerechnet hast, muss aber nicht so sein - jedenfalls dann nicht, wenn bisher nur zu Ungunsten des AN die 15 Minuten-Regelung Anwendung fand.