Entgeltgruppe - Bestimmung der Vergütung
Unser AG hat eine gGmbH gegründet. Jetzt möchte er für Neueinstellungen eine betriebliche Entgeltgruppe aufstellen. Seine Orientierung ist der TVöD mit 5% Absenkung beim Grundgehalt, d.h von 1286,00 Euro noch 5% runter.
Zuschläge: Nachtzuschlag > 18,6%
Samstags ab 13:00h > 9,3%
Sonntags > 25%
Feiertags > 35%
Arbeit an Sonntagen sowie an Feiertagen soll nach "Wahl" des AG vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Hat jemand Erfahrungen mit diesbezüglichen Betriebsvereinbarungen. Kann der AG allein die Freizeit oder Vergütung bestimmen? Ich meine nicht.
Lotus
Community-Antworten (2)
07.08.2006 um 15:46 Uhr
Das ist nicht neu und noch recht nett vom AG "nur" 5% abzuziehen!
09.08.2006 um 10:44 Uhr
Hallo Lotus, man sagt nicht umsonst, dass das kleine g vor der GmbH für "gemein" steht. Wie ist das aber bei Euch - das geht nicht aus der Anfrage hervor - seid Ihr tarifgebunden?
- Wenn ja, ist es alleinige Sache der Tarifparteien darüber zu verhandeln.
- Wenn nicht, ist die Aushandlung des persönlichen Tarifes ausschließlich Individualrecht. In den Fragen der Entgeldhöhe ist der BR zum Glück noch außen vor! Zum Glück deshalb, weil ein kleiner BR besser erpressbar ist, als beispielsweise eine große Gewerkschaft. Deshalb ziehe Dir nix auf den Tisch, was nicht Euer Brot ist, wenn`s Euch auch ehrt, dass Ihr zugunsten der Neueingestellten verhandeln wollt.
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