Erstellt am 27.11.2014 um 20:49 Uhr von Pickel
ihr habt ein Anrecht darauf dass eure Quote entsprechend der zeitlichen Einschränkung angepasst wird. ihr habt kein Anrecht auf eine Sonderbehandlung. Die ist sogar verboten.
Erstellt am 27.11.2014 um 21:32 Uhr von gironimo
Das Recht ist auf Eure Seite. BR-Tätigkeit muss so möglich sein, dass es auf der Gehaltsabrechnung so aussieht, als hättet Ihr gearbeitet.
Ich kenne Euer System nicht, aber natürlich sind verschiedene Rechenmodelle denkbar. Z.B. Reduzierung des Solls, um die tatsächlich geleistete Zeit im BR; Berechnung eines Durchschnitts für die Zeit vor der BR- Zeit (vielleicht 6 Monate) und demzufolge einer Ausgleichszahlung in Bezug auf diesen Durchschnitt - oder wie auch immer.
Am Besten Ihr stellt selbst ein Rechnungsmodell zum Ausgleich der Nachteile auf und geht mit klaren Forderungen zur Geschäftsleitung.
Kommt Ihr nicht klar, solltet Ihr Euch nicht scheuen und den Rechtsweg gehen.
Erstellt am 27.11.2014 um 21:37 Uhr von gironimo
PS: Wenn Ihr dieses Problem gelöst habt, macht Ihr Eure Mitbestimmung bei Zielvereinbarungen und Prämiensystemen geltend. Ziele müssen erreichbar sein.