Erstellt am 02.08.2006 um 14:48 Uhr von Walter
Ist Ostern denn nicht schon gewesen?
Erstellt am 02.08.2006 um 15:00 Uhr von Rollie
Laufen Eier wirklich so schnell ab ? Das ist ja erschreckend.
Erstellt am 02.08.2006 um 15:30 Uhr von Mona-Lisa
@Ramses II,
braune oder weisse?
Erstellt am 02.08.2006 um 15:30 Uhr von lena20
Freut mich, dass Ihr Spass habt.
Mein Kollege hat aber Angst davor, dass ihm noch ein Fehler unterläuft und er gekündigt wird.
Bei uns ist leider im Moment "Jagd" auf Festangestellte, befristet kosten die MA ja wesentlich weniger.
Wir hatten schon einige Vorfälle, deshalb versuchen wir alles auszuschöpfen.
Trotzdem danke für die Antworten.
Gruß Lena
Erstellt am 02.08.2006 um 15:44 Uhr von Edelweis
Hallo Lena,
Was könnte denn in einer Gegendarstellung des MA stehen? Wird der Sachverhalt in der Abmahnung vielleicht falsch dargelegt? Mich interessiert
z.B. warum fehlten denn die Unterschriften des MA auf den Kontrollkarten? Hat er geprüft oder nicht? Hat er schlechte Ware übersehen oder nicht? Will der TL ihm vielleicht etwas "unterschieben?"(wg. der geschilderten Zustände im Betrieb).
Allerdings ist die Beweisführung wohl schwer, die Aussage des TL hat sicher eine "höhere Gewichtung"-leider. In diesem FAll würde ich aber über eine Gegendarstellung nachdenken.
Einen Fehler hat er nur dann gemacht, wenn er geprüft hat, ein zweiter kommt dann dazu, weil er nicht unterschrieben hat.
Edelweis
Erstellt am 02.08.2006 um 15:46 Uhr von wölfchen
Aus eigener leidvoller Erfahrung folgender Tip:
- Gegendarstellung schreiben, verlangen, dass diese zur Personalakte zugefügt wird (meist weiß man nach z.B. einem halben Jahr nämlich nicht mehr genau, wie das eigentlich damals zugegangen ist)
- Kopie aufbewahren
- Das Verlangen auf Entfernung ist unsinnig, weil schlecht kontrollierbar ob es auch tatsächlich entfernt ist, bringt auch nichts (und: mitunter hatten AN ab da Ruhe, wenn sie die Abmahnung weg hatten. Der AG hatte seine Befriedigung und gut war`s.)
- Keine Panik, auch wenn es schwer fällt - sollte wegen des gleichen Delikts eine Kündigung in Folge der Abmahnung ausgesprochen werden, wird bei der Kündigungsschutzklage ohnehin vom AG die rechtmäßigkeit der vorangegangenen Abmahnung als erstes überprüft.
Und warum sollte das gleiche nochmal passieren? Ich denke, wir sind doch alle lernfähig und gehe davon aus, dass es jetzt dort die bestkontrollierten Eier gibt!
Gruß Wölfchen
Erstellt am 02.08.2006 um 15:48 Uhr von Chris
Hallo Lena,
jetzt mal ohne Spass....
Abmahnung gibt es offiziell eigentlich gar nicht. Auch im Gesetz findet man nichts von Abmahnung.
Wo bitte steht z.B., dass man erst x-Mal abgemahnt werden muss ??
Die Abmahnung ist im Laufe der Jahre nur so langsam akzeptiert worden (hat unter anderem auch die Wege in die Justiz gefunden) und so muss man sich damit rumschlagen........
Einfachstes Mittel: Schriftlich eine Gegendarstellung zur Abmahnung erstellen. Diese landet dann genauso wie die Abmahnung in der Personalakte. Solle es demnächst zu einer Kündigung kommen wird sowohl die Abmahnung als auch die Gegendarstellung dann vor dem Arbeitsrichter landen. Der kann dann entscheiden, ob man wegen "abgelaufenen Eiern" gekündigt werden kann.
Erstellt am 02.08.2006 um 15:49 Uhr von ROLLIE
@Ramses II
Eier mit Profilneurose ?
@Lena20
Das heißt lediglich, eine Arbeit eben Gewissenhafter zu machen. Der AG wird immer Fehler finden, wenn er welche finden will. Die Frage ist, ob diese für eine seinerseits geplante Kündigung ausreichen.
Die Aussage, das befristet eingestellte Mitarbeiter weniger kosten, kann ich nur bedingt nachvollziehen, beispielsweise, wenn sie einen geringeren Einarbeitungsohn haben. Ein langjähriger Mitarbeiter, der teurer ist, macht seine Mehrkosten allerdings i.d.R. durch routiniertes und schnelleres Handeln wieder wett.
Erstellt am 02.08.2006 um 15:51 Uhr von Mona-Lisa
lena 20,
nicht gleich beleidigt sein. Hier im Forum haben schon verschiedene festgestellt, dass man als BR ein "dickes Fell" braucht.
Deine Argumente und die Sorge deines Kollegen ist schon verständlich!
Wie Ramses II dir aber schon sagte, eine Gegendarstellung bringt nicht`s.
Sollten noch mehr Abmahnungen (formaljuristisch korrekte! ;-) ) und, wie du befürchtest, eine Kündigung folgen, sollte der MA eine Kündigungschutzklage einreichen. Der Arbeitsrichter wird diese Kündigung samt Abmahnungen sehr eingehend unter die Lupe nehmen.
Erstellt am 02.08.2006 um 16:06 Uhr von lena20
@Rollie
Die Kollegen arbeiten schon gewissenhaft aber kontrolliere mal bei losen Eiern die Daten.
Ich glaube nach 50 Stck. oder mehr kann das schon passieren, sollte zwar nicht aber wir sind ja alle nur Menschen.
@ Mona-Lisa
Ich bin doch nicht beleidigt.
Es macht mich nur fertig was im Moment so bei uns läuft.
@ all
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß lena
Erstellt am 02.08.2006 um 17:35 Uhr von gelini
Hallo Lena!
Lies dir mal den Paragraphen 83 Betriebsverfassungsgesetz Absatz 4 durch! Da steht drin, wie ihr euch verhalten könnt!
Grüssis
Gelini
Erstellt am 02.08.2006 um 17:50 Uhr von w-j-l
@ gelini
was hast Du denn für eine Version des BetrVG?
Bei mir hört der 83 mit Abs.2 auf.
Aber vielleicht habe ich ja eine gekürzte Version.......
Erstellt am 02.08.2006 um 18:12 Uhr von Kölner
@Ramses II, Rollie
Meine Tastatur und mein Bildschirm sind zwar heile geblieben, aber ich habe jetzt Schluckauf.
Gott sei Dank hielten meine Schneidezähne den Druck zurück...
Vielen dank für einen herrlichen fred - auch wenn ein ernstes Problem sich dahinter verbergen mag.
post scriptum:
Ich bin mir sicher, dass der/die ein oder andere ab jetzt ganz neue Gedanken beim Eierkauf haben wird...
Erstellt am 02.08.2006 um 20:38 Uhr von gelini
@w-j-l
sorry, ich meinte nicht absatz sondern die randziffer 4 im Basiskommentar des betriebsverfassungsgesetz. 12.Auflage
Erstellt am 03.08.2006 um 09:11 Uhr von wölfchen
@ Ramses II
Die Überlegung, dass man mit der Gegendarstellung dem Arbeitgeber erst noch die fehlenden Argumente liefert, ist tatsächlich bedenkenswert. An diesen Aspekt habe ich bisher noch gar nicht gedacht, kann vor allem bei Arbeitgebern zutreffen (und das scheint ja hier so zu sein) die tatsächlich nicht nur den Mund spitzen, sondern tatsächlich auch vorhaben, zu pfeifen.
Danke für den Tip!
Erstellt am 04.08.2006 um 13:53 Uhr von lena20
@ all
Ich habe mir alles noch einmal durch den Kopf gehen lassen und bin zu dem Entschluss gekommen, meinem Kollegen nahezulegen die Gegendarstellung nicht zu schreiben.
Vielen lieben Dank an alle, super dass es Euch gibt.
Gruß lena