Erstellt am 21.02.2010 um 15:11 Uhr von MonaLisa
@häschen,
gar nix! Das ist Individualrecht und eine Sache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Die Kopie abheften und gut ist!
Erstellt am 21.02.2010 um 15:25 Uhr von rainerw
häschen,
Was MonaLisa schreibt ist insoweit schon richtig. Bei Abmahnung ist der BR nicht mit im Boot.
Ergänzend möchte ich aber noch anmerken das der BR aber genau schauen könnte weshalb die Abmahnung erfolgte. Ist dies z.B. erfolgt weil irgendwelche Arbeitsabläufe nicht eingehalten wurden, könnte der BR versuchen zu ermitteln, warum dies so war.
Siehe hierzu § 87 Abs.1
Anschließend könnte man ein Gespräch mit dem AG suchen und Abhilfe einfordern, damit so etwas für die Zukunft ausgeschlossen ist.
Erstellt am 21.02.2010 um 15:42 Uhr von peanuts
Ich kann nicht erkennen, dass sich dieser MA mit einer MA-Beschwerde an den BR gewandt hat.
Das Schreiben ist zur Kenntnis zu nehmen und fertig.
Erstellt am 21.02.2010 um 15:49 Uhr von rainerw
@peanuts
"Ich kann nicht erkennen, dass sich dieser MA mit einerMA- Beschwerde an den BR gewandt hat"
Dies habe ich auch so nicht behaubtet. Es gibt aber Betriebsräte die greifen Themen von sich aus auf und warten nicht nur darauf das ihnen was aufgetragen wird. Desahlb schrieb ich auch, der BR könnte........
Erstellt am 21.02.2010 um 17:35 Uhr von peanuts
"Es gibt aber Betriebsräte die greifen Themen von sich aus auf und warten nicht nur darauf das ihnen was aufgetragen wird. "
Es spricht auch nichts dagegen, ein Thema grundsätzlich aufzugreifen, das ist zu befürworten.
Aber die Fragestellung bezog sich auf das Individuum AN und da habe ich etwas dagegen, ohne entsprechenden Auftrag (§§ 84,85 BetrVG) tätig zu werden.
Die Dinge gehen doch schon ihren Weg und wenn AN/Anwalt den BR aktiv involvieren möchten, wird es der BR schon gewahr werden.
Außerdem könnte eine unauthorisierte Einmischung nicht grad förderlich sein.