Abmahnung Abwesenheitsnachricht
Hallo Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute (ca.800 Leute) von unserem Leiter IT&Organisation folgende Anweisung bekommen: Jede Firma ist seit 1.1.2007 verpflichtet auf seinem Mailfuß Gericht, Handelsregister und Geschäftsführer aufzuführen. Bei Nichteinhaltung drohen Abmahnung mit bis zu 5000 € Strafe.
Was denkt ihr darüber und wie können wir dagegen vorgehen? Und wo können wir nachschlagen?
Vielen Dank
Community-Antworten (9)
15.02.2007 um 14:52 Uhr
Rudolf,
diese Angabe ist in der Tat verpflichtend! Dagegen könnt Ihr nicht vorgehen.
"Bei Nichteinhaltung drohen Abmahnung mit bis zu 5000 € Strafe." Damit ist doch aber keine konkrete Sanktion gegen einzelne AN gemeint, oder? Dass käme einer Betriebsbuße gleich, die der zwingenden Mitbestimmung des BRs unterliegt.
Euer AG hat dafür Sorge zu tragen, dass diese "Fußnote" in jeder ausgehenden Mail erscheint. Als BR würde ich darauf hinwirken, dass dies automatisch passiert, was technisch ja nun kein Problem ist. Und damit hat es sich auch schon.
Grundlage ist das "EHUG"; mehr dazu findest Du hier: http://www.sidata.com/index.php?option=com_content&task=view&id=270&Itemid=340
15.02.2007 um 14:56 Uhr
Was die Abmahnung betrifft: das ist echt ein Problem für die Unternehmen. Eine ganze Reihe von Rechtsanwälten reiten gerade auf dieser Welle und mahnen quasi gewerbsmäßig Unternehmen ab. Daher sollte es im Rahmen beider Betriebsparteien sein, dass diese gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
15.02.2007 um 14:58 Uhr
Seit 2007 gilt das neue E-Mail-Gesetz
Ob Angebot, Bestellung, Kündigung oder Newsletter - seit 2007 müssen gewerbliche E-Mails bestimmt Pflichtangaben enthalten. So will es das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG).
Das seit 1. Januar geltende Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) schreibt vor, dass gewerbliche E-Mails bestimmte Informationen über das Unternehmen enthalten müssen, das die Nachrichten verschickt. Das schließt sowohl Angebote, Bestellungen und Kündigungen als auch Newsletter mit ein. Verstöße gegen das neue Gesetz werden mit Geldstrafen oder auch Abmahnungen durch Konkurrenten geahndet werden.
Eine GmbH muss beispielsweise Angaben über Firmennamen, Rechtsform, Ort der Handelsregisterniederlassung, das zuständige Registergericht, Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer und falls vorhanden den Aussichtsratsvorsitzenden machen. Neu sind die Regelungen nicht, allerdings waren sie bisher nicht gesetzlich verpflichtend.
Den Gesetzestext finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium der Justiz.
15.02.2007 um 16:20 Uhr
Ja das mit den Abmahnungen ist wirklich strittig. Nur Schuld hat hier der Gesetzgeber. Er hat es einfach verpennt eine entsprechend klare Regelung zu gestalten. Aber das ist ja leider nichts neues in diesem Lande :-(
Das finanzielle Risiko für die Unternehmen sehe ich nicht so optimistisch. Da die Gesetzeslage nicht eindeutig ist sind die Glücksritter nun unterwegs. Wenn ich dann als Unternehmen das Prozessrisiko betrachte und hier an Anwaltskosten (Unternehmen zahlen ihre Anwälte selten nach RVG - man will ja nur die Besten haben) denke dann kan sich das schon summieren.
15.02.2007 um 16:48 Uhr
@RamsesII
und schon hat der AG 5000 EUR beim Anwalt verblasen :-))))
15.02.2007 um 16:59 Uhr
Hallo, danke für euere Antworten!!
Hallo RamsesII, woher kennst Du unseren Anwalt????
Gruß Rudolf
15.02.2007 um 17:29 Uhr
Ramses II,
wirklich interessante Frage! :-)
Meine Antwort lautet: JA.
16.02.2007 um 12:07 Uhr
Hallo RamsesII, sag schon wer bist Du? Kann man hier etwa die abgehendeFirma erkennen? Wenn ja muss man aber in Zukunft sehr vorsichtig sein mit mseinen Fragen? Bei einer anderen Frage (schon ein paar Wochen her) bekam ich schon mal so eine merkwürdige Antwort. Danke für Deine Antworten und ich bin schon sehr gespannt.
Gruß Rudolf
17.02.2007 um 11:20 Uhr
Rudolf, natürlich kennen wir dich alle,
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