Erstellt am 02.08.2006 um 14:03 Uhr von Rollie
Ich sehe nicht das Problem daran. Der AG könnte ggf. Zweifel daran haben, ob die BR-Mitglieder ihre BR-Zeit auch wirklich für BR-Arbeiten nutzen.
Erstellt am 02.08.2006 um 14:09 Uhr von Bumblebee
Hi Rolli,
ich sehe ein Problem bei der Auflistung der genauen Zeit. Wenn mich z.B. ein MA zu einer bestimmten Zeit besucht weil er ein Anliegen an den BR hat, wüßte die GF genau, daß es bei diesem Gespräch um BR-Angelegenheiten ging, denn ich muß ja die genaue Zeit dokumentieren. Wir haben bereits eine ungefähre Schätzung abgegeben, wieviel Zeit die einzelnen BR-Mitglieder für BR-Arbeit verwenden - dies scheint der GF aber nicht auszureichen..
Erstellt am 02.08.2006 um 14:23 Uhr von Kölner
@Bumblebee
Ein Formulierungsvorschlag:
Sehr geehrte Frau Anna Lyse,
im vergangenen Monat Juli 2006 habe ich am 12.07. in der Zeit von 13.00-16.05 h, am 16.07. in der Zeit vom 10:00-13:05 und am 28.07. in der Zeit von 07:10-11:10 h Aufgaben im Rahmen meiner BR-Tätigkeiten wahrgenommen. Die Arbeitsfreistellungen erfolgten - wie Ihnen jeweils angezeigt wurde - gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG.
mfg
Annie Mirdame
m.E. wäre das ausreichend.
Erstellt am 02.08.2006 um 14:44 Uhr von paula
der arbeitgeber weiß doch das ihr BR-Arbeit macht, da ihr euch ja wohl zuvor beim AG abmeldet. daher hätte ich auch kein problem mit so einer darstellung. aber eigentlich könnte dieser der AG ja selber machen er ist offenbar nur zu faul :))
ihr habt eher ein problem mit der vertraulichkeit. dies könnte man durch geeignete räumlichkeiten und evtl. sprechstunden lösen.
Erstellt am 02.08.2006 um 15:05 Uhr von Rollie
@Bumblebee,
"Wenn mich z.B. ein MA zu einer bestimmten Zeit besucht weil er ein Anliegen an den BR hat, wüßte die GF genau, daß es bei diesem Gespräch um BR-Angelegenheiten ging, denn ich muß ja die genaue Zeit dokumentieren. "
Ich seh das Problem nicht. der Mitarbeiter hat ein Anliegen, meldet sich ab und ein BR-Mitglied nimmt sich der Sache an. Das dauert 1 Stunde wird dokumentiert und fertig. Was der AG davon hältz, interessiert nicht.
Allerdings hat Kölner es m.E. bestens formuliert.
Erstellt am 02.08.2006 um 15:21 Uhr von Mona-Lisa
@Bumblebee,
..."Wenn mich z.B. ein MA zu einer bestimmten Zeit besucht weil er ein Anliegen an den BR hat..."
Der Mitarbeiter muss sich doch auch bei seinem Vorgesetzen abmelden! Mit welcher Begründung?
Richtigerweise müsste die Begründung heissen: "Ich geh zum BR!"
In dem Moment weiss der Chef, dass die Zeit vom MA auch auf den BR gerechnet werden muss.
Eine ungefähre Schätzung der Zeit für BR-Arbeit würde mir als AG auch nicht ausreichen. Er kann es verlangen!
Warum sollte die GL nicht wissen, dass diese Zeiten für BR-Tätigkeiten gebraucht wurde? Er weiss ja nicht WAS gesprochen wurde! (geht ihn auch nicht`s an)
@paula,
"ihr habt eher ein problem mit der vertraulichkeit. dies könnte man durch geeignete räumlichkeiten und evtl. sprechstunden lösen."
Nicht immer ist diese Räumlichkeit, sprich BR-Büro direkt in der Nähe dieses Arbeitsplatzes.
Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass die MA oft direkt zum Arbeitsplatz des BR gehen, um unter 4 Augen "schnell" was in Erfahrung zu bringen. Daraus kann dann bald ein längeres Gespräch werden!
@Kölner,
dein "Formulierungsvorschlag" ist nicht schlecht!
Wenn ein BR-Mitglied 25 Gespräche im Monat hatte, dauert das seine Zeit, bis er alle Daten in einem Schreiben zusammengefasst hat.
Das Beste daran ist, dass er die Zeit dafür auch auf BR-Zeit rechnen muss......
Erstellt am 02.08.2006 um 15:54 Uhr von Rollie
Also müßten wir ergänzen:
im vergangenen Monat Juli 2006 habe ich am 12.07. in der Zeit von 13.00-16.05 h, am 16.07. in der Zeit vom 10:00-13:05 und am 28.07. in der Zeit von 07:10-11:10 h Aufgaben im Rahmen meiner BR-Tätigkeiten wahrgenommen und am 31.07. in der Zeit von 15-17 Uhr diese Aufstellung verfaßt. Die Arbeitsfreistellungen erfolgten - wie Ihnen jeweils angezeigt wurde - gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG.
Erstellt am 02.08.2006 um 15:57 Uhr von Mona-Lisa
@Rollie,
ganz genauso! ;-))
Erstellt am 02.08.2006 um 16:08 Uhr von Ramses II
"Wenn ein BR-Mitglied 25 Gespräche im Monat hatte, dauert das seine Zeit, bis er alle Daten in einem Schreiben zusammengefasst hat.
Das Beste daran ist, dass er die Zeit dafür auch auf BR-Zeit rechnen muss......"
Wieso? Ist das nicht ein Widerspruch in sich?
Erstellt am 02.08.2006 um 16:34 Uhr von Mona-Lisa
Ramses oh Ramses.....
der Hintergrund der Frage von Bumblebee ist doch eindeutig! Der Brötchengeber von ihm will nicht nur genaue Zeitangaben der BR-Arbeit, was ihm ja auch zusteht, sondern will auch wissen, für was sie verbraten wird!
Erstellt am 02.08.2006 um 16:47 Uhr von Ramses II
Mona-Lisa,
ich muss ja zugeben dass Textverständnis nicht unbedingt eine meiner Kernkompetenzen ist.
Wo kann ich bitte ablesen dass der Brötchengeber wissen will, für was die Zeit verbraten wird?
Ach ja: Und seit wann darf der Arbeitgeber BESTIMMEN was in der BR-Zeit getan wird?
Erstellt am 02.08.2006 um 17:17 Uhr von Mona-Lisa
Ramses II,
"ich muss ja zugeben dass Textverständnis nicht unbedingt eine meiner Kernkompetenzen ist"
Ramses, diese "Aussage" rahme ich mir ein!!! ;-)))
"Wo kann ich bitte ablesen dass der Brötchengeber wissen will, für was die Zeit verbraten wird?"
Das kannst du natürlich nirgends "ablesen"!
Ich ersetzte aber "für was sie verbraten wird" mit > "Wie oft ist der BR durch seine Tätigkeit vom Arbeitsplatz weg?"
Zu deinem letzten Satz gebe ich dir keine Antwort..............
Erstellt am 03.08.2006 um 10:52 Uhr von Barbara
Hallo!
Jedes BR-Mitglied ist verpflichtet sich für BR- Arbeit abzumelden unter der Mitteilung wie lange er die BR- Arbeit vorraussichtlich machen wird. Warum? Um dem AG die Planung zu ermöglichen und für Vertretung zu sorgen. Das war´s.
Fragt doch den AG :
- welchem Zweck soll die nachträgliche Mitteilung über die geleistete BR- Arbeitzeiten dienen? Möchte er etwa nachträglich etwas planen?
- mit welchen " § " begründet er sein Verlangen?
PS. " BR-Mitgl. sind nicht verpflichtet, die von ihnen jewiels aufgewendete Zeit für BR- Tätigkeit schriftlich aufzuzeichnen (vgl. BAG, BB 90,1625 ; siehe BetrVG , Klebe, Basiskommentar, 13 Aufl.
§ 37 RN. 13)
Erstellt am 03.08.2006 um 11:35 Uhr von Ramses II
Barbara,
was hältst Du in diesem Zusammenhang von dem Beschluß des LAG Berlin vom 26. Januar 1998?
Erstellt am 03.08.2006 um 13:01 Uhr von paula
@ramses:
hast du das urteil mal vollständig gelesen? im urteil des LAG berlin geht es doch um die darlegungs- und beweislast eines BR im Rahmen eines gerichtlichen verfahrens. das ist aber eine andere baustelle. dass ein BR für sich selbst aufschreiben sollte was er wann, wie für den BR tut dürfte unstreitig sein. aber das führen einer liste für den AG iste ist ein anderer sachverhalt. die informationen die er über diese liste erhält, die bekommt er schon über das an- und abmelden beim AG
Erstellt am 03.08.2006 um 13:25 Uhr von Ramses II
paula,
um Deine Frage vollständig und umfassend zu beantworten: Nein!
Aber sag mal: Ist das wirklich ein urteil und kein Beschluss?
Erstellt am 03.08.2006 um 15:06 Uhr von paula
es ist ein urteil:
tenor (zitiert nach juris)
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. Juni 1997 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Berlin - 85 Ca 476/97 - teilweise wie folgt abgeändert:
...... der rest ist wohl egal....