die Aufwandsentschädigung von den BR-Sitzungen nur dann bezahlen, wenn
die betreffenden Personen ( Frührente/ Erwerbsunfähigkeitsrente usw. ) nicht
den geltenden Dazuverdienst übersteigt.
Ansonsten müsse der AG die betreffenden Personen des BR wieder anmelden. Es ist doch vielmehr eine Aufwandsentschädigung für die BR- Tätig
keit. Steuerfreu usw?
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Betriebsverfassungsrecht Teil 1
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