Erstellt am 22.02.2016 um 13:33 Uhr von gironimo
nein - das steht nirgends. Aber wo ist das Problem?
Es liegt in der Verantwortung des AG, dem BR den Rücken frei zu halten und ihn im erforderlichen Maße von der Tätigkeit freizustellen. Wie er arbeitsorganisatorisch damit umgeht, ist sein Problem. Wenn er meint, andere AN müssen deshalb Mehrarbeit leisten, liegt es am BR, dem nicht zuzustimmen.
Erstellt am 22.02.2016 um 13:42 Uhr von Pjöööng
Zitat (Frankys).
"bin der Meinung im BetrVG mal gelesen zuhaben , das BR Arbeit / Stunden
1 zu 1 durch MA ersetzt werden müssen / sollen ???"
Definitiv falsch! Siehe § 41 BetrVG!
Erstellt am 22.02.2016 um 18:34 Uhr von alterMann
Hallo Pjööng, ich sehe den Zusammenhang zu § 41 nicht.
Ich bin da bei gironimo mit einem ergänzenden Hinweis:
Wenn die BR-Tätigkeit in dem personell geschwächten Team zu dauernder Arbeitsverdichtung führ und Kollegen sich dort deshalb fruchtlos beschweren, dann kann hier schon eine Behinderung der BR-Arbeit gegeben sein.
Sauberer ist es, wenn die Belastungen durch die BR-Arbeit gleichmäßig auf alle Abteilungen verteilt wird, wie andere Overheadkosten auch. Ob das bei Euch möglich ist, könnt nur Ihr wissen. Es ist auch nicht immer einfach, so etwas durchzusetzen.
Erstellt am 22.02.2016 um 23:59 Uhr von Pjöööng
Wie soll denn anders die BR-Arbeit durch Mitarbeiter ersetzt werden als durch die Erhebung einer Umlage?