Ünbersicht von geleisteter BR-Arbeit für Arbeitgeber?
Hallo,
habe eine Frage bzgl. Nachweispflicht von Betriebsratsarbeit. In meiner Firma versucht die GL den Betriebsrat das Leben schwer zu machen mit allen Mitteln. Jetzt verlangt dieser alle für den BR geleisteten Arbeiten der letzten 3 Monate in einer Excel-Liste zusammenzuführen. Soweit ich weiß muß ich mich da nur ordentlich an- und abmelden. Ist der Verwaltungsaufwand meine Pflicht?
Community-Antworten (9)
03.02.2012 um 13:09 Uhr
@Kosta,
dein AG hat das Recht die Zeit zu erfragen (an- und abmelden beim Vorgesetzten) und er darf von dir verlangen, dass du den Ort der Betriebsratstätigkeit bekannt gibst.
Was du für eine Betriebsratstätigkeit machst, geht den AG rein gar nix an.
§ 37 BetrVG, b) Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung (Kommentierungen lesen!)
03.02.2012 um 13:29 Uhr
Hi Kosta die Nachweispflicht ist mit an- und abmelden der BR Arbeit vom BRM erfüllt. Der AG darf selber entscheiden, wie er selbst über die BR Zeiten Buch führt. Wenn Ihr "mühselig" eine Exel-Tabelle erstellt, kostet das ja wieder vieel BR Zeit!
03.02.2012 um 13:57 Uhr
In solchen Fällen von mir immer wieder den Rat!
Den AG/ die GF auffordern ihre Forderung schriftl zu geben, man würde dann nach Beschluss diese an eine Anwalt geben und diesen beauftragen ggf. sofern erforderlich und möglich die notwenigen rechtlichen Schritte einzuleiten.
Doch man hoffe und gehe davon aus, dass auch der AG wie der BR dieses nicht möchte und sich daher die Sache ggf,. erledigt hat.
03.02.2012 um 14:34 Uhr
Danke schon mal für die Infos. @Kunzundhinz: Mein Vorgestzter hat mir das schriftlich gegeben und die HR-Abteilung in Cc gesetzt. Versuchen Psycho-Terror zu treiben und finden offenbar keine Mittel, da hier ordnungsgemäß alles von BR-Seite erledigt wird. @Pappnase: Gibt es da evtl. etwas schriftliches das dies keine Pflicht vom BR-Mitglied darstellt? Weißt du da was? Ja das kostet alles dann sehr vieeeeel zusätzliche BR-Zeit.
Besten Dank vorab für euer Feedback.
03.02.2012 um 14:51 Uhr
Kosta ...Gibt es da evtl. etwas schriftliches das dies keine Pflicht vom BR-Mitglied darstellt?
Das ist die falsche Herangehensweise!
Sich hier nicht als BR drängen lassen. Der AG soll es schriftlich mit Rechtsgrundlage geben!
Also, als BR einfach das nicht rechtliche Verlangen des AG nicht beachten. wenn der AG dann weiter Druck macht wie oben verfahren! ;-))
03.02.2012 um 15:46 Uhr
Mein AG verlangte von mir als freigestellten BRV auch mal eine Art Tätigkeitsbericht. Ich habe ihm Folgendes ausgehändigt:
Montag
8-11:30 Uhr Betriebsratsarbeit 11:30-12:00 Uhr Pause 12-16 Uhr Betriebsratsarbeit
Dienstag usw usw...
Dazu der Hinweis, dass alle BRs einen Bericht in dieser Form abgeben können.... selbstverständlich jederzeit.
Sein Gesichtsausdruck war köstlich und ich sowie die nicht freigestellten Mitglieder haben nie wieder eine derartige Aufforderung bekommen.
Dazu aber noch als Hinweis: natürlich sollte man sich schon mal Notizen machen für den Fall, dass man den §37 zieht. Für den konkreten Fall, in dem man "außerplanmäßig" BR Arbeit macht und zu erwarten ist, dass der AG die Erforderlichkeit in Zweifel zieht. Dazu genauer Fitting §37 Rn 35-56 und 253ff
03.02.2012 um 16:46 Uhr
wenn Dein Chef Dir das Leben schwer machen will, solltest Du Dich umfangreich in Seminaren schulen lassen (..... um sattelfest zu sein).
BetrVG I bis III Arbeitsrecht I bis III .......
04.02.2012 um 13:34 Uhr
Moin,
bei uns wollte der AG auch, dass wir uns ab- und anstempeln. Zuerst haben sie uns durch eine Information mitgeteilt, danach durch ein Schreiben - jeder einzelnen persönlich haben d. Schreiben bekommen. Allerdings stand unter anderen das Wort "bitte" und entsprechend haben wir darauf gar nicht reagiert und werden auch nicht reagieren... Seitdem (ca. 1 Monat) ist Ruhe.
Grüße, mamoulian.
04.02.2012 um 15:16 Uhr
Hallo Ich bin zu 25% für die BR Arbeit freigestellt. Mein AG kontrolliert in keinster Weise mein kommen und gehen. Ich habe von Anfang an meine BR Stunden für mich notiert. z.B. 2.01.12 Gespräch 1 Std., 3.01.12 BR Sitzung 3 Std. etc. Alle 3 Monate gebe ich unaufgefordert meine Stundenabrechnung an meinen Abteilungsleiter. BR Arbeit muss sich zwar nicht rechtfertigen, aber da mein Brötchengeber mir diese Zeit bezahlt, hat er auch ein Recht zu wissen wie ich diese Freistellung nutze. Ich fühle mich mit meinem Vorgehen wohl und darauf kommt es mir an. alraune
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