Erstellt am 07.10.2010 um 23:04 Uhr von carmen
Eure Antwort: Bitte lesen sie das Beriebsverfassungsgesetz durch .
Mehr würde Ich nicht Antworten und mehr braucht ihr nicht Antworten . Macht erstmal Seminare mit ihr Eure Rechte kennenlernt, und lasst euch nich auf sowas ein . Wenn ihr Betriebsratsarbeit machen müsst dann meldet ihr euch ab und wenn ihr zurück seid wieder an . Sollte euch jemand hindern ist es behinderung der Betriebsratsarbeit.
Erstellt am 08.10.2010 um 00:13 Uhr von rainerw
@unerfahren
Zu eurem 1. Problem: Will der AG mit euch eine BV abschliessen muß er euch erstmal einen Entwurf zukommen lassen. Diesen Entwurf könnt ihr selbstverständlich auf Richtigkeit und Rechtsmäßigkeit von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Hier seit ihr auch an keine Termine gebunden. Betriebsrat ist ein Ehrenamt und ihr seit an keine Weisungen des Arbeitgebers gebunden. Ihr arbeitet eigenständig und seit dem AG gleichgestellt.
Im Grunde genommen könnt ihr dann Sitzungen machen,wann ihr es für Notwendig erachtet.
Hier braucht ihr euch nicht nach der Vorderung des AG zu richten. Im Rahmen einer vernünftigen Personalplanung und im Interesse der MA die ihr vertretet, könnte man dem AG schon mitteilen das ihr Z. B. jeden Donnerstag um 14:oo eure Betriebsratssitzung macht.
Teilt dem AG mit das entsprechende Anträge und mitbestimmungspflichtige Maßnahmen das Beispielsweise bis Mittwoch morgen bei dem BR vorliegen müssen, das sie sonst nicht mehr für die nächste Sitzung berücksichtigt werden können. So dreht ihr charmant den Spies rum. Die Abmeldung zur BR Sitzung selber vornehmen. Es kann da nicht sein das der AG euch dafür einen Termin benennt, denn ihr Könnt ja im Vorfeld nicht wissen ob ein BRM krank wird und durch einen Nachrücker ersetzt werden muß. Auch solltet ihr den AG darauf hinweisen das es auch immer mal wieder sein kann das außerplanmässige Sitzungen stattfinden Können. Auch das Freistellungen nach § 37 Abs 2 jederzeit jedes einzelne BRM selber anmeldet.
Viel Erfolg
Erstellt am 08.10.2010 um 00:20 Uhr von sanifair
Ich halte es für ein Gerücht dass jeder BV-Vorschlag von einem RA überprüft werden darf. Ihr wird der RA als Sachverständiger tätig also 80 BetrVG. also brauchst du erst einmal die Zustimmung des AG. Ich halte es auch nicht in jedem Fall für erforderlich.
Erstellt am 08.10.2010 um 00:25 Uhr von rainerw
Wenn einer das Wort muß dabei verwenden würde, würde ich es auch für ein Gerücht halten.
Erstellt am 08.10.2010 um 13:35 Uhr von Petrus
zu 1.: Um was für ein Thema / eine Vereinbarung geht es denn da?
zu 2.: Das klingt so, als ob euer Chef ein klassischer Fall für das WAF-Merkblatt wäre: http://www.betriebsrat.com/downloads/02_neuimbetriebsrat/informationsblattvorgesetzte.pdf