Erstellt am 03.09.2007 um 13:53 Uhr von Idee-Fix
Hallo!
Grundsätzlich ist es möglich einen BR aufzulösen.
Nähere Informationen wie das geht erhält man im Betriebsverfassungsgesetz § 23. Dazu braucht man aber mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer. Nach der Auflösung des BR, wird sofort ein Wahlvorstand einberufen, der die Neuwahlen organisiert.
Aber ob dies sinnvoll ist wage ich zu bezweifeln - vielleicht sollte man zuerst ein paar Mitglieder "ausschließen" lassen, so dass dann die Ersatzmitglieder automatisch nachrücken (wenn das sinnvoll ist und ein paar "gute" dabei sind).
Denn ihr müsst euch bewusst sein, dass eine Neuwahl nur dann Sinn macht, wenn sich passende Kandidaten dann auch aufstellen lassen und letztendlich auch gewählt werden.
Wenn dann keine "Alternativen" zur Verfügung stehen geht die Sache möglicherweise wie das Hornberger Schießen aus.
Eine Anmerkung kann ich mir nicht verkneifen:
Bitte bleiben Sie realistisch. Ich pers. habe noch nie ein BR kennengelernt, der sich durch diese Arbeit "hochgearbeitet" hätte und im Betrieb richtig groß "rausgekommen" ist.
Erstellt am 03.09.2007 um 13:57 Uhr von Der Zivi
Alfons
rufe bei Prs Busch an und melde das du ein Taliban nest gefunden hast. er wird dann bestimmt umgehend truppen entsenden,das dürfte die besste lösung sein.ausser atomboben , die hat Putin wohl grade günstig im angebot .
Erstellt am 03.09.2007 um 14:05 Uhr von Frank B
Das Thema Zeitarbeit kann man ausgiebig ohne Ergebnis diskutieren, aber eins ist fakt,
"Andere Vorgänge in dieser Firma stinken ebenfalls zum Himmel. Z.B. ist unser Personalchef Vorstandsvorsitzender einer Zeitaritsfirma die ausschließlich für uns Arbeit vermittelt. Das ist dem BR auch bekannt."
daran kann der BR herzlich wenig ändern!!!
Erstellt am 03.09.2007 um 14:47 Uhr von waschbär
Bei Widerständen gegen Veränderungen lautet das wichtigste Gebot: Verzweifeln Sie nicht, denn viele Menschen hegen einen „natürlichen“ Widerstand gegen Veränderungen.
Dafür gibt es eine ganze Reihe psychologischer Gründe:
das Gefühl, überrumpelt zu werden
das Gefühl, schlecht informiert zu sein
Ungewissheit, weil man nicht weiß, was auf einen zukommt
ein Gefühl der Überforderung
das Gefühl, von Informationen erschlagen zu werden
Stress, weil der Leistungsdruck gerade sehr hoch ist
Lustlosigkeit oder Bequemlichkeit
Motivieren heißt: Vorteile zeigen
Damit Sie die skeptischen Kolleginnen und Kollegen dennoch erreichen und am Ende überzeugen können, gibt es einen Königsweg: Gehen Sie positiv vor, zeigen Sie die Vorteile der bevorstehenden Veränderung!
frag mal einen der damit Erfahrung hat
Erstellt am 03.09.2007 um 19:58 Uhr von Alfons
Vielen Dank für die Antworten.
An Idee-Fix: Das ist doch schon ein gehbarer Weg.
Ich bin durchaus Realist. Es ist so. Nach dem Motto: Wenn Ihr uns da keine Steine in den Weg legt werden wir deine Bewerbung auf die ausgeschriebene Stelle wohlwollend prüfen....
Der Zivi-Vorschlag hat auch was, ist aber nicht so wirklich mein Ding.
An Frank B.: Wenn Mitarbeiter nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden, ihnen aber die Alternative zum geringeren Lohn die selbe Arbeit weiter zu machen angeboten wird. Ist das rechtmäßig?
Und zu Waschbärs Beitrag: recht interessant aber bringt mir in diesem Fall nichts.
Ich habe mit einigen Leuten gesprochen die in anderen Firmen im BR sitzen oder in Personalabteilungen arbeiten. Einhelliger Tenor: Was geht denn bei Euch ab?
Ist schon so´n Molloch
Gruß Alfons
Erstellt am 03.09.2007 um 20:19 Uhr von hans
@Alfons,
ich hab da mal ne Frage, warum die Mißmut gegen den BR speziell jetzt hochkommt, denn brandaktuell ist eine BV vom 04.01.07 ja nicht gerade. Und warum hat es noch knapp 2 1/2 Monate gedauert, die Euch ja bekannte BV zu beschliessen und zu unterschreiben?
Erstellt am 03.09.2007 um 21:26 Uhr von Der alte Heini
Alfons,
der Vorschlag von Idee-Fix ist in der geschilderten Situation mit Sicherheit KEIN gehbarer Weg um ein erfolgreiches Verfahren gem. § 23 Abs.1 BetrVG zu betreiben.
Dafür fehlt die wichtigste Voraussetzung.
Die Auflösung eines Betriebsrats durch das Arbeitsgericht ist nur möglich, wenn der BR seine gesetzlichen Pflichten grob verletzt hat.
Eine grobe Verletzung der gesetzl.Pflichten ist in dem geschilderten Fall nicht zu erkennen.
Erstellt am 04.09.2007 um 00:01 Uhr von Alfons
@Hans,
die Sache hat sich bis jetzt durch Treffen mit der Geschäftsleitung, mit dem Chef, Gespräche im Kollegenkreis, sammeln von Infos u.s.w. bis heute hingeschleppt ohne das irgendein Erfolg zu sehen wäre. Ich unterstelle unserer Führung einfach mal die Verfolgung einer Zermürbungstaktik, in der Hoffnung das der Widerstand bricht. Zur Zeit wird der Fuhrpark dermaßen unwirtschaftlich betrieben das wir damit rechnen, wenn die nächsten Zahlen vorliegen, das unsere Abteilung zur Disposition steht. Wenn ein wirtschaftliches Betreiben des eigenen Fuhrparks nicht möglich wäre hätten wir ja Verständnis dafür, das ist aber nicht so. In den vergangenen Jahre wurde stehts berichtet wie gut unsere Kosten im Vergleich zu denen von Fremd-Dienstleistern aussehen.
Erstellt am 04.09.2007 um 10:47 Uhr von hans
@Alfons,
zunächst solltest du alle diese Informationen sammeln und archivieren...
Dabei auch vermerken, von wem die Info kam, an wen und wer die Informationen zur Kenntnis bekommen hat. Ebenso das, was Du als "persönlicher Vorteil" wahrnimmst.
Aus der Erinnerung ist sowas Jahre später immer schwierig wenn man es mal brauchen sollte....
Wenn die persönliche Vorteilnahme nachweisbar ist, liegt sehr wohl eine Pflichtverletzung vor - gegen BetrVG §78 S2.... Dann wird auch der Gang zur GEW oder RA ein guter Rat sein weitere Schritte abzustimmen - denn auch der begünstigende ArG begeht dann eine Straftat, vgl. §119 (1) p3 BetrVG....
Erstellt am 04.09.2007 um 13:53 Uhr von Alfons
@Hans,
wir wollen uns nicht unbeliebter machen als nötig. Es gilt zu bedenken wem man wie sehr auf die Füße tritt und was das für folgen haben kann. Wir haben da schon manchen Fehler gemacht. In unserer Unbefangenheit dachten wir was Gutes zu tun wenn wir Missstände aufzeigen. Das war ein großer Irrglaube und das haben wir teuer bezahlt. Nach inkrafttreten der neuen BV verdienen wir 500 bis 1000 € netto weniger als vorher. Mit diesem Geld subventionieren wir, praktisch, die Spediteure. Wir haben nicht damit gerechnet das unser Chef sich dermaßen von seiner GL abhängig gemacht hat. Da geht es um, über viele Jahre gewachsene, Seilschaften gegen die noch nicht einmal die Revision ankommt. Hier liegt so viel im Argen das man ein Buch drüber schreiben kann. Wir sind tatsächlich am Verzweifeln. So wie wir z.Z. beschäftigt werden kann sich der Fuhrpark nicht rechnen. Über kurz oder lang gehen wir eh den Bach runter, wenn sich nichts ändert. Ich sehe keinen Grund nicht mit wehenden Fahnen unterzugehen. Alles nicht so einfach...
Erstellt am 04.09.2007 um 21:13 Uhr von Der alte Heini
Alfons,
die Kosten des eigenen Fuhrpark kann man so rechnen wie man sie benötigt.
Weiterhin dürfte es unüblich sein, das sich so ein Unternehmen noch einen eigenen Fuhrpark leistet. Vielmehr ist es üblich diese Leistung an Subunternehmer mit einem eigenen kleinen Fuhrpark abzugeben. Der BR sollte sich darauf vorbereiten, dass der eigene Fuhrpark abgeschafft wird.