Darf BR Dienstplan kopieren ?
Hallo !!!
Ich versuche gerade herauszufinden, ob der BR einen Dienstplan kopieren darf oder ob Er ihn nur einsehen darf. Kann mir Jemand weiterhelfen oder mir sagen, wo ich das finde.
Danke Lu
Community-Antworten (7)
02.08.2006 um 11:35 Uhr
Hallo Lu,
wir fordern die Dienstpläne regelmäßig an und haben sie dann in Kopie in unserer Betriebsratsmappe zu liegen.
Gruß floh
02.08.2006 um 12:49 Uhr
Hallo Lu, zur ordnungsgemäßen Überprüfung sind dem BR die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Ich bin der Meinung, wenn man Dienstpläne kontrolliert, sollte man sie schon in Kopie vorliegen haben. Dies wird bei uns auch praktiziert. Wir haben Einsicht in die elektronisch erstellten Dienstpläne und können jederzeit ausdrucken, kopieren..... Gruß Christian
02.08.2006 um 13:28 Uhr
m.E. ist über § 80 Abs.2 BetrVG der AG verpflichtet die Dienstpläne vorzulegen, da nur so der BR überprüfen kann ob die BV (ich hoffe die gibt es auch) hierzu eingehalten ist
02.08.2006 um 14:50 Uhr
Hallo Lu,
laut § 87 Abs. 2 hat der BR u.a. ein MBR beim Aufstellen von Dienstplänen.
Das heißt ihr müßt beim Aufstellen von Dienstplanen mit einbezogen werden.
MfG Angi1
02.08.2006 um 15:06 Uhr
Eine Kopie ist schon deshalb fast ein Muss, weil Ihr bei der Kontrolle des nächsten Monats immer den Vormonat mit in Betracht ziehen könnt. Kann z.B. sein, dass ein MA bis 31. Juli einen Block von 8 Arbeitstagen hat und ab 1. August auch wieder einen längeren Block. Wenn ich dann den Plan vom Vormonat nicht zur Hand habe, fällt mir das sonst gar nicht auf.
02.08.2006 um 17:48 Uhr
Danke !!!
Ich wollte das eigentlich nur bestätigt haben. Bisher gab es da auch keine Probleme, aber vor kurzem meinte ein Hausleiter, Er habe in einer Fortbildung gelernt, dass der Dienstplan vom BR nicht kopiert werden darf. Der BR dürfe nur vor Ort Einsicht nehmen.
Lu
03.08.2006 um 11:24 Uhr
Bei der Aufstellung von Dienstplänen habt ihr ein originäres MBR lt. § 87 Abs. 1 Nr. 2. Vergleiche auch Fitting § 87 RN 127.
Verwandte Themen
Kopieren von Arbeitszeitnachweisen
ÄlterHallo, darf der AG das Kopieren der persönlichen Arbeitszeitnachweise verwehren? Konkret handelt es sich in unserem Betrieb um Anwesenheitslisten, die als Arbeitszeitnachweis dienen und die sich die
BV kopieren - müßen wir als Betriebsrat die BV kopieren und geben?
Älterhallo zusammen müßen wir als betriebsrat die bv kopieren und geben ?? die freigestellten weigern sich und einer aus der firma will sich das per anwalt besorgen der anwalt hat gesagt das der gesamte
Änderung der Arbeitszeit
ÄlterIn meinem Betrieb gibt es zwei Dienstpläne. Dienstplan A (Innendienst) mit den Arbeitszeiten von 6:30 Uhr bis 15.00 Uhr. Dienstplan B (Außendienst) mit den Arbeitszeiten 7.45 Uhr bis 16.30 Uhr. Für mi
Wochenende vor oder nach urlaub
ÄlterHallo, meine Freundin arbeitet bei der Caritas in einem Haus für betreutes Wohnen. Sie haben einen Tarifvertrag aber keinen PR oder BR. Der TV sieht vor, daß der dienstplan bis spätestens 15. Des Mona
Arbeitszeitüberprüfung - darf der BR ( ohne wissen der GL ) eine Stempelkarte einer Mitarbeiterin kopieren?
ÄlterHallo Zusammen, darf der BR ( ohne wissen der GL ) eine Stempelkarte einer Mitarbeiterin kopieren, zwecks Prüfung ( es besteht der Verdacht, das Fehlzeiten nicht nachgearbeitet werden ) ? Sie selb