Erstellt am 02.08.2006 um 09:35 Uhr von floh
Hallo Lu,
wir fordern die Dienstpläne regelmäßig an und haben sie dann in Kopie in unserer Betriebsratsmappe zu liegen.
Gruß
floh
Erstellt am 02.08.2006 um 10:49 Uhr von Chrisch
Hallo Lu,
zur ordnungsgemäßen Überprüfung sind dem BR die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Ich bin der Meinung, wenn man Dienstpläne kontrolliert, sollte man sie schon in Kopie vorliegen haben. Dies wird bei uns auch praktiziert. Wir haben Einsicht in die elektronisch erstellten Dienstpläne und können jederzeit ausdrucken, kopieren.....
Gruß Christian
Erstellt am 02.08.2006 um 11:28 Uhr von paula
m.E. ist über § 80 Abs.2 BetrVG der AG verpflichtet die Dienstpläne vorzulegen, da nur so der BR überprüfen kann ob die BV (ich hoffe die gibt es auch) hierzu eingehalten ist
Erstellt am 02.08.2006 um 12:50 Uhr von Angi1
Hallo Lu,
laut § 87 Abs. 2 hat der BR u.a. ein MBR beim Aufstellen von Dienstplänen.
Das heißt ihr müßt beim Aufstellen von Dienstplanen mit einbezogen werden.
MfG
Angi1
Erstellt am 02.08.2006 um 13:06 Uhr von wölfchen
Eine Kopie ist schon deshalb fast ein Muss, weil Ihr bei der Kontrolle des nächsten Monats immer den Vormonat mit in Betracht ziehen könnt.
Kann z.B. sein, dass ein MA bis 31. Juli einen Block von 8 Arbeitstagen hat und ab 1. August auch wieder einen längeren Block. Wenn ich dann den Plan vom Vormonat nicht zur Hand habe, fällt mir das sonst gar nicht auf.
Erstellt am 02.08.2006 um 15:48 Uhr von Lu
Danke !!!
Ich wollte das eigentlich nur bestätigt haben. Bisher gab es da auch keine Probleme, aber vor kurzem meinte ein Hausleiter, Er habe in einer Fortbildung gelernt, dass der Dienstplan vom BR nicht kopiert werden darf. Der BR dürfe nur vor Ort Einsicht nehmen.
Lu
Erstellt am 03.08.2006 um 09:24 Uhr von spider
Bei der Aufstellung von Dienstplänen habt ihr ein originäres MBR lt. § 87 Abs. 1 Nr. 2. Vergleiche auch Fitting § 87 RN 127.