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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf BR Dienstplan kopieren ?

L
Lu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !!!

Ich versuche gerade herauszufinden, ob der BR einen Dienstplan kopieren darf oder ob Er ihn nur einsehen darf. Kann mir Jemand weiterhelfen oder mir sagen, wo ich das finde.

Danke Lu

4.14207

Community-Antworten (7)

F
floh

02.08.2006 um 11:35 Uhr

Hallo Lu,

wir fordern die Dienstpläne regelmäßig an und haben sie dann in Kopie in unserer Betriebsratsmappe zu liegen.

Gruß floh

C
Chrisch

02.08.2006 um 12:49 Uhr

Hallo Lu, zur ordnungsgemäßen Überprüfung sind dem BR die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Ich bin der Meinung, wenn man Dienstpläne kontrolliert, sollte man sie schon in Kopie vorliegen haben. Dies wird bei uns auch praktiziert. Wir haben Einsicht in die elektronisch erstellten Dienstpläne und können jederzeit ausdrucken, kopieren..... Gruß Christian

P
paula

02.08.2006 um 13:28 Uhr

m.E. ist über § 80 Abs.2 BetrVG der AG verpflichtet die Dienstpläne vorzulegen, da nur so der BR überprüfen kann ob die BV (ich hoffe die gibt es auch) hierzu eingehalten ist

A
Angi1

02.08.2006 um 14:50 Uhr

Hallo Lu,

laut § 87 Abs. 2 hat der BR u.a. ein MBR beim Aufstellen von Dienstplänen.

Das heißt ihr müßt beim Aufstellen von Dienstplanen mit einbezogen werden.

MfG Angi1

W
wölfchen

02.08.2006 um 15:06 Uhr

Eine Kopie ist schon deshalb fast ein Muss, weil Ihr bei der Kontrolle des nächsten Monats immer den Vormonat mit in Betracht ziehen könnt. Kann z.B. sein, dass ein MA bis 31. Juli einen Block von 8 Arbeitstagen hat und ab 1. August auch wieder einen längeren Block. Wenn ich dann den Plan vom Vormonat nicht zur Hand habe, fällt mir das sonst gar nicht auf.

L
Lu

02.08.2006 um 17:48 Uhr

Danke !!!

Ich wollte das eigentlich nur bestätigt haben. Bisher gab es da auch keine Probleme, aber vor kurzem meinte ein Hausleiter, Er habe in einer Fortbildung gelernt, dass der Dienstplan vom BR nicht kopiert werden darf. Der BR dürfe nur vor Ort Einsicht nehmen.

Lu

S
spider

03.08.2006 um 11:24 Uhr

Bei der Aufstellung von Dienstplänen habt ihr ein originäres MBR lt. § 87 Abs. 1 Nr. 2. Vergleiche auch Fitting § 87 RN 127.

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