Selly,
gut ist es, wenn man zur Dienstplanung eine BV hat, in der geregelt ist, wann der DP fertig sein muss, in welchem Zeitraum der BR Einwände erheben kann und ab wann der DP Verbindlichkeit für beide Seiten hat.
Beispiel: am 15. des Vorvormonats muss der DP fertig geschrieben sein. Vom 15. - Ende des Vorvormonats kann der BR Einwände erheben. Der DP ist für beide Seiten verbindlich, wenn der BR zugestimmt hat.
Komm mir bitte nicht mit dem Argument, das geht in der Pflege nicht. Ich weiß, dass es geht, ich komme aus der Pflege!
*Er kam spät heraus , da PDL in Urlaub war.*
Geht gar nicht, dann muss das jemand anderes machen!
*Unsere Beanstandung wurde ignoriert, *
Hier mal ein Auszug aus dem Gesetz:
§ 87 Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
(2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Der PDL unter die Nase halten und die Einigungsstelle ankündigen, wenn eine Änderung nicht vorgenommen wird.
*Unsere Einrichtungsleitung wird ausrasten.*
Ich finde es sehr ordentlich, dass ihr noch nicht ausgerastet seid => Heißt, lasst sie ausrasten, einfach ignorieren und wenn sie wieder zur Besinnung gekommen ist, Gespräch zum Dienstplan anbieten.
*was passiert wenn bis zum Montag kein entsprechender Plan erarbeitet wurde?*
Nicht euer Problem. Morgen an der dafür zuständigen Stelle (und das ist nur dann die PDL, wenn sie auch gleichzeitig der AG ist! Ansonsten ist der AG der Ansprechpartner des BR) noch einmal darauf aufmerksam machen, dass es keinen mitbestimmten Dienstplan gibt.
Und dann mal hier berichten, wie das weiter gegangen ist. Wünsch euch gute Nerven und Durchhaltevermögen!