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darf der BR Dienstpläne zurückhalten ?

S
Selly
Jan 2018 bearbeitet

hallo. Wir arbeiten im Schichtsystem im Pflegebereich. Der Dienstplan für April geht gar nicht. Er kam spät heraus , da PDL in Urlaub war. Eine MA ist besonders betroffen: Sie hat JEDES WE Dienst und insgeamt nur 5 freie Tage, ist aber nur 60 % Kraft. Wir haben das Ganze beanstandet. Auch andere MA sind in verschiedenen Bereichen betroffen . Hauptsächlich zu wenig WE bzw. Sonntage frei. Unsere Beanstandung wurde ignoriert, nun haben wir ihn zurückbehalten, d.h wir haben die Dienste für den 1 , 2 und 3.4 ausgehängt, damit der LAden weiterlaufen kann. Unsere Einrichtungsleitung wird ausrasten. Können die uns was anhängen bzw. was passiert wenn bis zum Montag kein entsprechender Plan erarbeitet wurde ?

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Community-Antworten (12)

G
gironimo

30.03.2017 um 21:00 Uhr

Es liegt in eurer Entscheidungskompetenz zu einem Dienstplan auch nein zu sagen.

Die Sache ist nun einmal mitbestimmungspflichtig. Darum ist ein Ausrasten des Verantwortlichen denkbar - ist aber kontraproduktiv. Ihr solltet unmissverständlich klar machen, dass es auch im Interesse des AG liegt, einen vom BR zu gestimmten Plan zu haben.

N
nicoline

30.03.2017 um 21:55 Uhr

Selly, gut ist es, wenn man zur Dienstplanung eine BV hat, in der geregelt ist, wann der DP fertig sein muss, in welchem Zeitraum der BR Einwände erheben kann und ab wann der DP Verbindlichkeit für beide Seiten hat. Beispiel: am 15. des Vorvormonats muss der DP fertig geschrieben sein. Vom 15. - Ende des Vorvormonats kann der BR Einwände erheben. Der DP ist für beide Seiten verbindlich, wenn der BR zugestimmt hat. Komm mir bitte nicht mit dem Argument, das geht in der Pflege nicht. Ich weiß, dass es geht, ich komme aus der Pflege!

Er kam spät heraus , da PDL in Urlaub war. Geht gar nicht, dann muss das jemand anderes machen!

*Unsere Beanstandung wurde ignoriert, * Hier mal ein Auszug aus dem Gesetz:

§ 87 Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

  1. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;

(2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Der PDL unter die Nase halten und die Einigungsstelle ankündigen, wenn eine Änderung nicht vorgenommen wird.

Unsere Einrichtungsleitung wird ausrasten. Ich finde es sehr ordentlich, dass ihr noch nicht ausgerastet seid => Heißt, lasst sie ausrasten, einfach ignorieren und wenn sie wieder zur Besinnung gekommen ist, Gespräch zum Dienstplan anbieten.

was passiert wenn bis zum Montag kein entsprechender Plan erarbeitet wurde? Nicht euer Problem. Morgen an der dafür zuständigen Stelle (und das ist nur dann die PDL, wenn sie auch gleichzeitig der AG ist! Ansonsten ist der AG der Ansprechpartner des BR) noch einmal darauf aufmerksam machen, dass es keinen mitbestimmten Dienstplan gibt.

Und dann mal hier berichten, wie das weiter gegangen ist. Wünsch euch gute Nerven und Durchhaltevermögen!

S
Selly

31.03.2017 um 11:42 Uhr

hallo zusammen, ich danke euch erstmal für die Antworten und ja, ich werde berichten. ;-)

D
DapperGiant

03.04.2017 um 15:10 Uhr

Ich sehe das ähnlich wie nicoline... Jedoch gibt es leider einen kleinen Haken. Durch den DPL - Aushang für den 1. -3. April habt Ihr eine "Teilzustimmung" gegeben. Diese sind nicht "Regel-konform", entweder Ihr lehnt Alles ab - oder lasst es zu. Im Zweifel könnte Euch dieses sicher gut gemeinte Entgegenkommen auf die Füße fallen.

N
nicoline

03.04.2017 um 15:59 Uhr

Diese sind nicht "Regel-konform", entweder Ihr lehnt Alles ab - oder lasst es zu. Steht wo? Sagt wer?

S
Selly

03.04.2017 um 16:48 Uhr

hallo zusammen nochmal, also ich habe im Netz gefunden: der AG darf den Plan bereits vor Genehmigung aushängen, allerdings nicht unweigerlich -- ohne Zustimmung des BR -- auf die Arbeitskraft des AN zugreifen, das wäre dann wieerrum eine Verletzung des Mitbestimmungsrecht des BR aus § 87 Abs. 1 Nr 2 BetrVG. Ich habe heute frei und unser Vorsitzender bekommt in den nächsten Stunden --hoffentlich-- den geänderten Dienstplan vorgelegt. Warte schon ganz sehnsüchtig auf einen Anruf. Bin echt gespannt. Es spitzt sich bei uns ja auch noch zu, weil unsere Stellvertretende ( arbeitgeberfreundlich ) den Dienstplan so belassen möchte, obwohl er einer Kollegin besonders schadet ( aber diese soll von ihr einen Denkzettel verpasst bekommen ). Wir haben somit noch zusätzlich einen Maulwurf in unseren Reihen. Wenn man sie herauskatapultiert müssen wir Neuwahlen beantragen, weil wir keiner Ersatzmitglieder mehr haben. Und da es uns eh so verdammt schwer gemcht wird, denke ich, dass wir keinen neuen BR mehr zustande bekommen würde. Wie gesagt, bin mal sehr gespannt.

N
nicoline

03.04.2017 um 17:23 Uhr

also ich habe im Netz gefunden: der AG darf den Plan bereits vor Genehmigung aushängen, Ja, stimmt wie man hier

http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/news/2013/03/arbeitgeber-kann-vorlaeufige-dienstplaene-ohne-zustimmung-des-betriebsrats-aushaengen.php

lesen kann. Allerdings hatte ich nicht den Eindruck, dass er bei euch darauf hingewiesen hat, dass der DP vorläufig und ohne Mitbestimmung ist.

S
Selly

04.04.2017 um 14:27 Uhr

Istsituation: Dienstplan wurde geändert. Es geht plötzlich also doch. Unser " Maulwurf " hat den BR hingeschmissen, weil wir als BR ja so emens hart gegen PDL und EL vorgegangen sind ( wir haben lediglich einen sachlichen Brief geschrieben ;-) ) Wenn die wüsste, wie froh wir sind, sie los zu sein, auch wenn uns nun Neuwahlen bevorstehen, aber das ist wieder ein ganz anderes Thema.

N
nicoline

04.04.2017 um 15:38 Uhr

Selly, wie g.....alaktisch ist das denn! Gut gemacht, 10 Daumen hoch! Danke, dass du berichtet hast und alles Gute für die Neuwahl,

M
Moquita

05.06.2017 um 13:48 Uhr

Hallo nochmal. Wollte nur kurz Istsituation berichten: sind im BR nur noch zu zweit. Haben uns bei einem RA erkundigt , wir sind weiterhin beschlussfähig u können bis zum Mai 18 weiter agieren. Spätestens dann sind Neuwahlen fällig. Unser ehemaliger Maulwurf lässt nun eine dubiose Liste rumgehen auf der die MA mit deren Unterschrift dafür sind ; dass sie keinen BR u Mobbingbeauftragten brauchen. Diese Liste ist bislang nichtens denn sie müssten vors Arbeitsgericht ziehen u uns eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Das wissen sie anscheinend nicht. Unser EL hat inzwischen 2 Mal gegenüber BR Vorditzenden verlauten lassen dass er keinen BR braucht. Die wollen uns mürbe machen. Momentan ist Mobbing ein großes Thema u einige toben sich so richtig aus. Der EL u PDL dulden es. Armes trauriges Deutschland.

C
celestro

05.06.2017 um 22:31 Uhr

"sind im BR nur noch zu zweit. Haben uns bei einem RA erkundigt , wir sind weiterhin beschlussfähig u können bis zum Mai 18 weiter agieren."

Also wenn Ihr ein 3er Gremium gewesen seid und durch den Rücktritt nun nur noch zu 2t, müßt Ihr Neuwahlen einleiten. Und das solltet Ihr auch, weil es sonst nämlich eine grobe Pflichtverletzung ist.

Aber keine Sorge ... die Zeit des neuen BR wird dann eben etwas länger. Ihr müßt im Mai 2018 dann nicht noch einmal wählen.

N
nicoline

06.06.2017 um 09:09 Uhr

Moquita, ich weiß ja nicht, was der Anwalt wörtlich gesagt hat und ob ihr ihn richtig verstanden habt, aber eines ist sicher: ihr müsst Neuwahlen einleiten und zwar JETZT, ihr könnt nicht bis zur nächsten turnusmäßigen Wahl warten. Bis der neue BR im Amt ist, könnt ihr weiter machen, das stimmt.

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