Erstellt am 27.01.2006 um 19:08 Uhr von Kölner
Ja, Minusstunden sind möglich. Der TVöD ist eines der besten Beispiele dafür!
Erstellt am 27.01.2006 um 20:53 Uhr von Blitz
In deiner ersten Frage> ich bin in Teilzeit beschäftigt. Ich bin Konzernbetriebsratmitglied < und hier > Ich arbeite im Krankenhaus. <
Welches Krankenhaus hat ein Konzernbetriebsrat und zu welchem Sitzungsort fährt man in Deutschland 7 Std. ? Was spielst du hier ?
Mit Graus denke ich daran wie so mancher Gewerkschaftshasser hier wachgerüttelt wird. Schade
Erstellt am 31.01.2006 um 20:57 Uhr von zimmel
Falsche Antwort!! Der TVöD sieht nartürlich nicht vor dich ins Minus rutsche zu lassen!!
Der TVöD läßt die Möglichkeit ein Arbeitszeitkonto §10 TVöD Besonderer Teil Krankenhäuser einzurichten. Dies bedarf allerdingt einer Bertriebsvereinbarung, die es Bundesweit meines Wissens nach im öffentlichen Dienst unterstützt durch Verdi so noch nicht gibt.
In einer BV zu Arbeitzeitkonten kann vereinbart werden wie viele Stunden im Plus und wieviele Stunden im Minus möglich sind.
Aber Vorsicht vor dem Abschluß einer solchen BV da ist viel Erfahrung im Verhandeln gefragt und ohne "Sachverständigen" sprich ein Rechtanwalt Eures Vertrauens solltet Ihr so etwas nicht anstreben.
Grüße zimmel
Erstellt am 01.02.2006 um 09:14 Uhr von Pfefferminza
Leider haben wir immer noch den BAT, da wir keinem kommunalen Arbeitgeber angehören.
danke für Eure Antworten!
Erstellt am 01.02.2006 um 09:23 Uhr von Kölner
Herr oder Frau Zimmel, es ist immer sehr bedauerlich, dass AN in diesem Forum mit sehr wenig Ahnung Sachen als "Wahrheit" verkaufen wollen, die wirklich übel ist.
Sowohl beim BAT, als vor allem auch im TVöD (hier speziell der BT-K) sind Unterstunden möglich.