Erstellt am 11.01.2009 um 17:22 Uhr von waschbär
@Pusteblume,
Der Dienstplan ist ein rechtsgültiges Dokument.Der Ag erstellt ihn,der BR genehmigt ihn.Sollte es *Fragen* geben.So muss der BR den AG oder dem Dienstplan Schreiber Informieren, das der Plan eben gegen das und dies verstösst......
GGf endet das Vorm Arbeitsgericht......
Möglich ist aber diese Vorgenhensweise, der AG und BR haben eine BV zum Thema. Der BR Kontrolliert ob der AG die BV einhält. Sollte der Ag das nicht machen, muss der Br Protest einlegen, wird dann vor der Einigungstelle oder dem Arbeitsgericht entschieden.
Also AUCH der BR DARF NICHT im DIENSTPLAN "ändern" ....... Auch wenn offentsichtliche fehler vorliegen .....
Ich will nicht sagen, das ich Profi im Thema bin, aber ich habe schon ein paar Jahre Praxis im Unterausschuss "Dienstplan" hinter mir .....
Ich Arbeite nun ja auch für Spass und Freut der Altenleut .-)))))
Hast du genauere infos ?
Erstellt am 18.01.2009 um 21:42 Uhr von Alexa
Im BetrVG steckt da der § 77 dahinter.
Der Dienstplan ist ja quasi eine Betriebsvereinbarung.
Der Arbeitgeber hat das Ding zu schreiben und damit auch die "Federführung" für das was da drin steht. Natürlich besteht MBR - aber für das Handwerk der Umsetzung ist der Arbeitgeber ALLEIN verantwortlich.
Erstellt am 18.01.2009 um 22:26 Uhr von Lotte
Alexa,
ich sehe hier mehr den § 87 (1) Nr. 2.
Glücklicherweise ist ein DP keine BV, bei uns würde ich mich sonst manches Mal schämen...
Der zweite Teil Deiner Aussage dagegen stimmt völlig und eigentlich hat Waschbär alles gesagt...;-)