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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstplan. Sind Kopien für den BR erlaubt?

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finnja
Jan 2022 bearbeitet

Darf der Betriebsrat Kopien von den Dienstplänen machen ???

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Community-Antworten (5)

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Rainer

18.06.2006 um 13:07 Uhr

Ich meine ja, damit der BR die Einhaltung des Arbeitsrechts und des Arbeitszeitgesetzes sowie bei bestehenden Tarifvertrages die Rechte und auch Pflichten der AN prüfen kann.

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finnja

18.06.2006 um 13:14 Uhr

Hallo Rainer ,

und wenn der Dienstplan nur ein Vorplan ist ,der noch nicht genehmigt wurde von der PDL ?? Sie könnte rein theoretisch im nachhinein Änderungen vornehemen

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Rainer

18.06.2006 um 13:30 Uhr

Der BR kann die Soll-Pläne und auch die Ist-Pläne einfordern.

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Biggy

18.06.2006 um 14:26 Uhr

Hallo Finja Deine Fantasie treibt ja ganz wilde Blüten, warum um alles in der Welt sollte der BR Änderungen an einem Dienstplan vornehmen? Wenn der Dienstplan korrekt ausgefüllt ist dann geht das nicht da er mit einem nicht löschbarem Stift geschrieben sein muss. Ein Dienstplan ist ein Dokument das im nachhinein nur dann verändert werden darf, wenn es für alle ersichtlich ist und mit dem Mitarbeiter abgestimmt ist. Das heißt auch, wenn er vom Betriebsrat genehmigt ist , ist er rechtskräftig. Ich kann dir mal sagen wie das bei uns abläuft. Die Pläne müssen bis zum 12. eines Monats fertig sein und dem Betriebsrat vorgelegt werden. Wohlgemerkt kein Vorplan sondern der fertige Dienstplan. Der macht von jedem Plan eine Kopie um nachweisen zu können ob der Plan später noch verändert wurde. Gleichzeitig wird der Plan überprüft und wenn keine Beanstandungen vorliegen wieder ohne Kommentar zurück gegeben. Falls etwas nicht in Ordnung ist wird der Plan mit den entsprechenen Kommentaren zurück gegegeben um ihn ändern zu lassen. Der Plan muss dann erneut dem Betriebsrat vorgelegt werden mit den entsprechenden Änderungen. Ein Betriebsrat kontrolliert die Pläne nicht um jemanden zu ärgern sondern um sicher zu stellen dass die gesetzlichen Bestimmungen und Rechte der Mitarbeiter eingehalten werden, also zum Wohl der Mitarbeiter. Ab dem 15. eines Monats müssen die Mitarbeiter die Möglichkeit haben den genehmigten Dienstplan einzusehen um ihre Freizeit nach dem Dienstplan gestalten zu können. Gruß Biggy

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Mona-Lisa

18.06.2006 um 14:51 Uhr

@Biggy, finnja wollte nur wissen, ob der BR davon Kopien machen darf........

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