Folgende Situation:
Zur Bewältigung des Arbeitsanfalls wird die Arbeit derzeit von einigen Mitarbeitern auf Wunsch der Lagerleitung eine Stunde früher begonnen.
Ein AN fühlt sich im Laufe des vormittags nicht wohl, geht zum Arzt, erhält eine AU für diesen Tag. Steht ihm nun zusätzlich zum normalen Arbeitslohn eine zusätzliche Überstunde auf seinem Zeitkonto zu?
Ja - weil die AU den "normalen" Arbeitstag ersetzt und die Zusatzstunde trotzdem "extra" ist.
oder
Nein - weil er letztlich ja weniger gearbeitet hat, als an einem normalen Tag

Danke für eure Einschätzung, am besten mit Rechtsgrundlage.