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Gutschrift von Überstunden trotz Krankmeldung am gleichen Tag?

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realchris
Feb 2019 bearbeitet

Folgende Situation: Zur Bewältigung des Arbeitsanfalls wird die Arbeit derzeit von einigen Mitarbeitern auf Wunsch der Lagerleitung eine Stunde früher begonnen. Ein AN fühlt sich im Laufe des vormittags nicht wohl, geht zum Arzt, erhält eine AU für diesen Tag. Steht ihm nun zusätzlich zum normalen Arbeitslohn eine zusätzliche Überstunde auf seinem Zeitkonto zu? Ja - weil die AU den "normalen" Arbeitstag ersetzt und die Zusatzstunde trotzdem "extra" ist. oder Nein - weil er letztlich ja weniger gearbeitet hat, als an einem normalen Tag

Danke für eure Einschätzung, am besten mit Rechtsgrundlage.

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Community-Antworten (5)

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panhead

15.08.2018 um 12:10 Uhr

Hallo, in unseren Einrichtungen gibt es Dienst-/Schichtpläne. Bei z.B. Krankheit werden die Stunden angerechnet, die im jeweiligen Dienst geplant waren. Gibt es bei bei Euch auch diese Pläne?

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realchris

15.08.2018 um 14:22 Uhr

Nein, solche Pläne haben wir nicht, Überstunden erfolgen nach individueller Abstimmung

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ickederdicke

15.08.2018 um 14:31 Uhr

Mit NEIN hast du es schon erkannt...

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BRHamburg

15.08.2018 um 16:30 Uhr

Ihm stehen seine Stunden zu die er an diesem Tag leisten sollte / muß. § 616 BGB Verhinderung.

B
BRHamburg

15.08.2018 um 16:32 Uhr

§ 616 BGB Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.

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