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Überstunden abgezogen trotz Krankmeldung

A
anna0815
Mrz 2019 bearbeitet

Kurze Frage, darf ein Arbeitgeber Überstunden trotz Krankmeldung abziehen? Ich baue zur Zeit Überstunden ab, das heißt ich arbeite 5 Stunden am Tag, bekomme aber 6 Stunden am Tag bezahlt. Nun war ich 11 werkstage krangeschrieben mit Attest vom Arzt usw. Jetzt hat mir mein Arbeitgeber 11 Überstunden abgezogen für den Zeitraum wo ich krankheitsbedingt nicht arbeiten konnte. Ist das rechtens,darf er das?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

21.03.2019 um 22:48 Uhr

Ich würde sagen, ja. Wenn man z.B. einen ganzen Tag auf Überstunden frei nehmen will und dieser Tag wird in den Dienstplan eingearbeitet, dann ist der Tag auch weg, wenn man krank wird.

M
Moreno

21.03.2019 um 23:34 Uhr

Wenn es keine andere lautende Regel dazu gibt dann ist es richtig. Man bekommt die selbe Zeit berechnet als wenn man gearbeitet hätte.

C
Challenger

22.03.2019 um 13:10 Uhr

Zitat anna0815 : Ich baue zur Zeit Überstunden ab, das heißt ich arbeite 5 Stunden am Tag, bekomme aber 6 Stunden am Tag bezahlt.

Das hört sich nach Arbeitszeitkonto an. Wenn Arbeitszeitkonten in einem Betrieb eingeführt werden, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Existiert hierüber eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag ?

S
Schlawutzel

24.03.2019 um 18:46 Uhr

Im TVÖD gibt es einen §10 Arbeitszeitkonto. Wenn für Euch der TVÖD gilt und so ein Konto eingerichtet wurde, dann verfallen die Stunden nicht. Vielleicht habt ihr einen ähnlichen Tarifvertrag?

  1. Im Falle einer unverzüglich angezeigten und durch ärztliches Attest nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit während eines Zeitausgleichs vom Arbeitszeitkonto (Zeiten nach Absatz 3 Satz 1 und 2) tritt eine Minderung des Zeitguthabens nicht ein.

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