Erstellt am 21.03.2019 um 21:48 Uhr von celestro
Ich würde sagen, ja. Wenn man z.B. einen ganzen Tag auf Überstunden frei nehmen will und dieser Tag wird in den Dienstplan eingearbeitet, dann ist der Tag auch weg, wenn man krank wird.
Erstellt am 21.03.2019 um 22:34 Uhr von Moreno
Wenn es keine andere lautende Regel dazu gibt dann ist es richtig. Man bekommt die selbe Zeit berechnet als wenn man gearbeitet hätte.
Erstellt am 22.03.2019 um 12:10 Uhr von Challenger
Zitat anna0815 : Ich baue zur Zeit Überstunden ab, das heißt ich arbeite 5 Stunden am Tag, bekomme aber 6 Stunden am Tag bezahlt.
Das hört sich nach Arbeitszeitkonto an. Wenn Arbeitszeitkonten in einem Betrieb eingeführt werden, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Existiert hierüber eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag ?
Erstellt am 24.03.2019 um 17:46 Uhr von schlawutzel
Im TVÖD gibt es einen §10 Arbeitszeitkonto. Wenn für Euch der TVÖD gilt und so ein Konto eingerichtet wurde, dann verfallen die Stunden nicht. Vielleicht habt ihr einen ähnlichen Tarifvertrag?
4) Im Falle einer unverzüglich angezeigten und durch ärztliches Attest nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit während eines Zeitausgleichs vom Arbeitszeitkonto (Zeiten nach Absatz 3 Satz 1 und 2) tritt eine Minderung des Zeitguthabens nicht ein.