Erstellt am 24.08.2023 um 16:30 Uhr von Muschelschubser
Vielleicht geht das in die Richtung?
https://www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++2b553938-a626-11e0-7513-00093d114afd
Erstellt am 25.08.2023 um 07:51 Uhr von RainerR
Nein, das ist leider genau der Sachverhalt, welcher bekannt aber nicht anwendbar ist.
Im Prinzip kann man es sich in unserem Fall so vorstellen, dass trotz AU Minusstunden aufgebaut wurden.
Erstellt am 25.08.2023 um 09:55 Uhr von Enigmathika
"...dass jeden Monat 6 Stunden von jedem Konto abgebucht und wieder eingearbeitet werden müssen." Äh, was? Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet jeden 6 Stunden kostenlos zu arbeiten?
Erstellt am 25.08.2023 um 13:06 Uhr von celestro
wer hat denn diesen Zukunfstvertrag abgeschlossen und was ist der Sinn dahinter? Jeder MA macht im Monat 6 unbezahlte Überstunden und dafür macht der AG den Laden nicht dicht? Oder wie?
Erstellt am 01.09.2023 um 13:51 Uhr von Vic Brom
Meiner Ansicht nach ist der AN durch eine AU an der Leistung verhindert. Dadurch kann er auch keine zusätzliche Leistung erbringen. Es ist also nur anteilig die Zeit abzuziehen, die der AN dem Betrieb im Monat zur Verfügung stand. Es kommt sicher auf die Formulierung des "Zukunftsvertrages" an. Steht da, dass dem Arbeitszeitkonto des MA pro Monat 6 Stunden abgezogen werden, oder dass 6 zusätzliche Stunden im Monat geleistet werden müssen? Welche Intension hatte der "Zukunftsvertrag" - die Altlast einer hohen Überstundenzahl abzubauen, oder durch zusätzliche Arbeit das Arbeitspensum zu Gunsten der Erhaltung des Betriebs zu schaffen.