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Überstunden Abzug trotz AU

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RainerR
Sep 2023 bearbeitet

Hallo, bei unserer Firma existiert ein Zukunftsvertrag welcher vorsieht, dass jeden Monat 6 Stunden von jedem Konto abgebucht und wieder eingearbeitet werden müssen. Also abgeordnete Überstunden.

Nun ist eine Person im Unternehmen krankheitsbedingt länger ausgefallen.

Ist es rechtens, dass während der Lohnfortzahlung diese Stunden trotz AU abgezogen werden? Hier wurden also 9 Stunden trotz AU-Bescheinigung abgezogen.

Bei meiner Recherche bin ich nur auf die Argumentation gestoßen, wenn Überstunden abgebaut werden und man dann krank wird, bekommt man diese nicht erstattet.

Die mitarbeitende Person wird hier also doppelt bestraft.

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Community-Antworten (5)

M
Muschelschubser

24.08.2023 um 18:30 Uhr

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RainerR

25.08.2023 um 09:51 Uhr

Nein, das ist leider genau der Sachverhalt, welcher bekannt aber nicht anwendbar ist. Im Prinzip kann man es sich in unserem Fall so vorstellen, dass trotz AU Minusstunden aufgebaut wurden.

E
enigmathika

25.08.2023 um 11:55 Uhr

"...dass jeden Monat 6 Stunden von jedem Konto abgebucht und wieder eingearbeitet werden müssen." Äh, was? Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet jeden 6 Stunden kostenlos zu arbeiten?

C
celestro

25.08.2023 um 15:06 Uhr

wer hat denn diesen Zukunfstvertrag abgeschlossen und was ist der Sinn dahinter? Jeder MA macht im Monat 6 unbezahlte Überstunden und dafür macht der AG den Laden nicht dicht? Oder wie?

VB
Vic Brom

01.09.2023 um 15:51 Uhr

Meiner Ansicht nach ist der AN durch eine AU an der Leistung verhindert. Dadurch kann er auch keine zusätzliche Leistung erbringen. Es ist also nur anteilig die Zeit abzuziehen, die der AN dem Betrieb im Monat zur Verfügung stand. Es kommt sicher auf die Formulierung des "Zukunftsvertrages" an. Steht da, dass dem Arbeitszeitkonto des MA pro Monat 6 Stunden abgezogen werden, oder dass 6 zusätzliche Stunden im Monat geleistet werden müssen? Welche Intension hatte der "Zukunftsvertrag" - die Altlast einer hohen Überstundenzahl abzubauen, oder durch zusätzliche Arbeit das Arbeitspensum zu Gunsten der Erhaltung des Betriebs zu schaffen.

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