Hallo,
bei unserer Firma existiert ein Zukunftsvertrag welcher vorsieht, dass jeden Monat 6 Stunden von jedem Konto abgebucht und wieder eingearbeitet werden müssen.
Also abgeordnete Überstunden.

Nun ist eine Person im Unternehmen krankheitsbedingt länger ausgefallen.

Ist es rechtens, dass während der Lohnfortzahlung diese Stunden trotz AU abgezogen werden?
Hier wurden also 9 Stunden trotz AU-Bescheinigung abgezogen.

Bei meiner Recherche bin ich nur auf die Argumentation gestoßen, wenn Überstunden abgebaut werden und man dann krank wird, bekommt man diese nicht erstattet.

Die mitarbeitende Person wird hier also doppelt bestraft.