Kind Krankmeldung trotzdem Überstunden abgezogen
Hallo ,
Ich habe eine „Krankmeldung“ für mein Kind bekommen für drei Tage (Mittwoch bis Freitag) den Donnerstag hatte ich im Voraus als Überstunden frei eingetragen, da wusste ich ja nicht dass mein Sohn krank sein wird. Nun zieht mein Arbeitgeber, wie gewohnt 3 Tage vom Gehalt ab, die ich ja als Krankengeld bei der Krankenkasse bekomme! Aber er sagt auch die Überstunden sind ebenso weg ! Warum hab ich gefragt, das hätten sie immer so gemacht und zeigt mir einen Text aus dem TVÖD ? Aber ich unterliege der KAVO ( Erzbistum Köln) darf der Arbeitgeber das so handhaben? Liebe Grüße PS die Mav ist keine Hilfe
Community-Antworten (10)
04.01.2021 um 12:42 Uhr
schätze (leider) ja. Wenn Du krank geworden wärst, dann wären die Stunden auch weg. Lediglich Urlaubstage bekommt man "erstattet", wenn man plötzlich krank wird.
04.01.2021 um 13:05 Uhr
Es sei denn, es ist in KAVO etwas anderes geregelt (was ich eher bezweifeln würde).
04.01.2021 um 13:34 Uhr
Aber das rechnet der Arbeitgeber zweimal ab ?! Einmal mit meinen Überstunden und einmal da er kein Gehalt zahlt ?
04.01.2021 um 13:49 Uhr
Aber das rechnet der Arbeitgeber zweimal ab ?! Einmal mit meinen Überstunden und einmal da er kein Gehalt zahlt ?
Das ist meiner Ansicht nach nicht korrekt, entweder die Überstunden abziehen ODER Gehalt abziehen, BEIDES zusammen wäre ja ein Nachteil für Dich und ist deshalb nicht in Ordnung. Sprich nochmal mit Ihm. Der Text im TVöD bezieht sich sehr wahrscheinlich auch nicht auf "Kind krank" sondern beschreibt die Situation "Freizeitausgleich und nachträgliche Arbeitsunfähigkeit Arbeitnehmer ", dazu gibt es auch ein BAG-Urteil mit diesem Sachverhalt (BAG-Urteil vom 11.09.2003, Aktz: 6 AZR347/02)
Gruß Galaxy
04.01.2021 um 14:29 Uhr
also beides weg denke ich auch ist falsch, entweder die Überstunden oder das Gehalt für den einen Tag, siehe galaxy.
04.01.2021 um 15:01 Uhr
Das Gehalt wird durch das Krankengeld ersetzt und ist somit nicht weg. Das Krankengeld wird auch nur für Tage gezahlt an denen voraussichtlich gearbeitet worden wäre. Dies ist bei Überstundenabbau nicht der Fall. Du solltest die Krankenkasse mal fragen.
04.01.2021 um 16:37 Uhr
Wenn das Kind krank ist, bekommst Du eine Freistellung, die von der Krankenkasse finanziert wird. Wenn Du ohnehin frei hast, benötigst Du keine Freistellung für die Versorgung des Kindes. Der Arbeitgeber kann Dir also die Überstunden abziehen, darf aber nicht das Gehalt kürzen. Wenn er das dennoch tut, betrügt er sowohl Dich als auch indirekt die Krankenkasse. Der Verweis auf den TVÖD ist etwas seltsam. Ich kann mir nicht vorstellen, dass darin steht, man könne sich als Arbeitgeber doppelt entschädigen lassen.
Gruß Enigmathika
04.01.2021 um 17:53 Uhr
Wenn die TE selbst erkrankt wäre, wären die Überstunden (rechtlich einwandfrei) weg. Warum genau sollte das anders sein, wenn die Krankenkasse diese 3 Tage das Gehalt bezahlt? Die Logik erschließt sich mir irgendwie nicht.
P.S. Ich sage nicht, dass das richtig oder falsch wäre.
04.01.2021 um 18:52 Uhr
Warum sollte die KK den Tag mit Überstundenabbau bezahlen? Es fällt ja keine Arbeitszeit aus. Deshalb würde ich bei der KK mal nachfragen. Vielleicht hat der AG ja den Abbau gar nicht gemeldet.
04.01.2021 um 20:50 Uhr
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