Erstellt am 27.02.2011 um 00:30 Uhr von ganther
der BR kann Überstunden auch ohne Gründe ablehnen... was sagen denn die Kollegen dazu? Sind es denn Arbeiten die sich so steuern lassen, dass Überstunden vermieden werden können?
Bei uns im Bereich Steuern/Jahresabschluss gibt es auch immer wieder Arbeitsspitzen die mit Überstunden (insb. samstags) kompensiert werden. Die Kollegen gleiten das dann wieder ab. Wenn wir da ablehnen würden hätten wir die Kollegen massiv gegen uns. Es wäre auch unwirtschaftlich wenn wir da jemanden einstellen würden der dann 9 Monate nicht ausgelastet wäre. Aber das heißt ja nicht dass es bei euch keinen Sinn machen würde als BR auf eine Kapazitätserhöhung zu drängen.... Schon mal im Rahmen der Personalplanung thematisiert?
Erstellt am 27.02.2011 um 21:15 Uhr von DerAlteHeini
Belinda
Im Rahmen eines ordentlichen Beschluss kann der BR Überstunden ablehnen. Es gibt keinerlei rechtliche Verpflichtung, die Ablehnung zu begründen.
Grundlage zur Mitbestimmung bei Überstunden ist § 87 Abs.1, Ziffer 2+3 BetrVG.
§ 87 Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
1.
---
2.
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
3.
vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
Erstellt am 28.02.2011 um 08:14 Uhr von wölfchen
. . . alles schön und gut, dass der BR eine Ablehnung nicht begründen braucht, denn das gilt nur vorerst. Sollte der AG nämlich nicht mit der Ablehnung einverstanden sein, kann er die Einigungsstelle anrufen und dann muss der BR sehr wohl eine stichhaltige Begründung vorweisen können. Ich halte es für sehr kurzsichtig, eine Ablehnung herauszugeben, ohne vorher abgeprüft zu haben, ob meine Gründe ausreichend sind, denn wenn ich bei der Einigungsstelle sang-und klanglos scheitere, ist der moralische Effekt für künftige Streitigkeiten auf Seiten des AG . . .