Erstellt am 01.08.2006 um 09:34 Uhr von pit47
Hallo Danny,
es gibt keine "dummen" Fragen, sondern nur "dumme" Antworten.
Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 hat der BR darüber zu wachen, dass die zugunsten der AN geltenden Gesetze u. a. durchgeführt werden.
Damit muss er auch nach § 80 Abs. 2 vom AG über schwangere Kolleginnen informiert werden.
Erstellt am 01.08.2006 um 10:10 Uhr von paula
kann pit nur zustimmen. siehe auch fitting § 80 Rn 61
Erstellt am 01.08.2006 um 10:17 Uhr von Kölner
@paula
Däubler, ErfK und Richardi auch...wenngleich: Sie kommentieren jeweils in einer anderen Randnummer.
Erstellt am 01.08.2006 um 21:39 Uhr von Fayence
Cave: Bitte nicht die Zustimmung der schwangeren Kollegin völlig ausser Acht lassen...
Siehe: Beitrag 28158
Erstellt am 01.08.2006 um 23:20 Uhr von Ramses II
Ohne Zustimmung schwanger werden ist ein hartes Los...
SCNR
Erstellt am 01.08.2006 um 23:47 Uhr von Kölner
@Fayence
Schwanger werden und es bis zum letzten Tag geheim halten, das wäre Kunst.
Schwanger sein, es geheim halten zu wollen, geht leider nicht vor dem BR!