Betriebsrat in Personalabteilung - Geht das???
Hallo, ich bin Sachbearbeiter in einer Abteilung. Nun möchte ich die Abteilung wechseln und zwar in die Personalabteilung. Bin Betriebsrat. Kann man im Bewerbungsgespräch mir die Frage stellen, ob ich auch weiterhin Betriebsrat bleiben möchte? Oder ob ich mich bei der nächsten Wahl wieder aufstellen lassen möchte? Bleibe in der selben Firma, wechsele nur die Abteilung.
Möchte weiterhin BR bleiben aber wenn die Personalabteilung es nicht wünscht, was mache ich dann? Muss ich auf diese Frage ehrlich antworten oder kann ich mir noch eine Tür aufhalten??
Bin mir da nicht sicher. Was meint Ihr dazu?
Habe zur Zeit einen festen Vertrag. Die neue Stelle ist aber befristet auf 2 Jahre. Kann man meinen unbefristeten Vertrag befristen?
schöne Grüße
Community-Antworten (4)
05.07.2005 um 23:39 Uhr
Die Frage, ob Sie im BR bleiben oder wieder kandidieren wollen, ist natürlich unzulässig - und deswegen dürfen Sie nach der Rechtsprechung des BAG auch lügen. Aufpassen müssen Sie beim Arbeitsvertrag. Ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Rechtsgrund ist zwar in Ihrem Fall nicht zulässig, möglicherweise aber einer mit Rechtsgrund. Warum ist die Stelle auf zwei Jahre befristet?
06.07.2005 um 10:32 Uhr
Wir hatten viele Jahre ein BR-Mitglied, das in der Pers.Abt beschäftigt war. Der Interessenkonflikt zwischen beruflicher "Notwendigkeit" und Betriebsratsamt waren oft genug unübersehbar. Du solltest überlegen, ob Du beides willst (kannst es ja bis zur Wahl ausprobieren)
07.07.2005 um 20:35 Uhr
Ein BR darf nicht benachteiligt oder bevorzugt werden aber wie Victor schon erklärte "Interessenkonflikt"es wird immer schwer sein da du immer Hintergrundwissen haben wirst das du nicht weitergeben kannst .Du befindest dich dann in einem Gewissenskonflikt.
07.07.2005 um 20:37 Uhr
Ein BR darf nicht benachteiligt oder bevorzugt werden aber wie Victor schon erklärte "Interessenkonflikt"du wirst es immer schwer haben da du immer Hintergrundwissen haben wirst das du nicht weitergeben kannst .Du befindest dich dann in einem Gewissenskonflikt.
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